Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

93.452 Parlamentarische Initiative.
Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen für den Bundesrat (Staatspolitische Kommission des Nationalrates)
Initiative parlementaire.
Modification des conditions d'éligibilité au Conseil fédéral (Commission des institutions politiques du Conseil national)

Bericht der Kommission: 28.10.1993 (BBl IV, 554 / FF IV, 566)
Stellungnahme des Bundesrates: 13.06.1994 (BBl III, 1370 / FF III, 1356)

Ausgangslage

Die Staatspolitische Kommission schlägt die ersatzlose Streichung von Artikel 96 Absatz 1 Satz 2 der Bundesverfassung vor, wonach nur ein Mitglied des Bundesrates aus einem Kanton stammen darf. Die Kommission entschloss sich zur Ausarbeitung dieser Vorlage, nachdem sie sich mit mehreren parlamentarischen Initiativen befasst hatte, die alle eine Lockerung bzw. Abschaffung der Kantonsklausel verlangten. Diese Vorstösse waren nach den letzten Ersatzwahlen in den Bundesrat vom 3. und 10. März 1993 eingereicht worden, bei welchen sich einmal mehr gezeigt hatte, dass die Kantonsklausel die Bundesversammlung in ihrer Wahlfreiheit unzweckmässig einschränkt.
Der Bundesrat kam in seiner Stellungnahme zum Schluss, dass die Aufhebung der Kantonsklausel im jetzigen Moment und mit einer Partialrevision der Bundesverfassung nicht die geeignete Lösung sei. Er verwies insbesondere auf die mehrheitlich negativen Stellungnahmen der lateinischen Kantone.

Verhandlungen

NR 30.01.1995 AB 1995, 173
SR 03.10.1995 AB 1995, 970

Der Nationalrat lehnte einen Nichteintretensantrag der Sozialdemokraten ab und stimmte der Streichung der Kantonsklausel mit 61 zu 48 Stimmen zu.

Im Ständerat stand neben dieser Vorlage auch eine das gleiche Ziel verfolgende parlamentarische Initiative Schiesser (93.407) zur Diskussion, welcher der Rat am 30. September 1993 Folge gegeben hatte. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hielt an der bereits 1993 geäusserten Auffassung fest, wonach keine separate Vorlage auszuarbeiten sei. Die Frage steht nach Ansicht der Kommission in engem Zusammenhang mit der als vordringlich betrachteten Regierungsreform und soll in diesem grösseren Rahmen behandelt werden. Der Rat entschied sich mit 28 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Initiative Schiesser wurde aufrechterhalten, wobei die Frist zu ihrer Behandlung bis zur Herbstsession 1997 verlängert wurde.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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