Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
91.041 |
Internationale humanitäre
Hilfe. Weiterführung |
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Aide humanitaire
internationale. Continuation |
Botschaft: 03.06.1991 (BBl III, 337 / FF III, 357)
Ausgangslage
Die humanitäre Hilfe des Bundes wird auch in den kommenden
Jahren ein wichtiger Ausdruck der Solidarität sein, die einen Grundsatz der
schweizerischen Aussenpolitik darstellt. Dazu gehört, dass die schweizerische
öffentliche Hilfe (1990: 0.30 % des Bruttosozialproduktes) weiterhin dem Durchschnitt
derjenigen der OECD-Länder angenähert und schrittweise substantiell erhöht werden soll.
Die humanitäre Hilfe wird dazu ihren Teil beitragen. Die Finanzplanung und die
Perspektiven für die Jahre 1992-1995 bilden die Grundlage, um mit dieser Botschaft einen
neuen Rahmenkredit von 1050 Millionen Franken für den Zeitraum vom 1. März 1992 bis
mindestens 29. Februar 1996 zu beantragen. Wie bei den vorherigen Rahmenkrediten ist in
dieser Summe eine Reserve für unvorhergesehene Notsituationen enthalten. Aufgrund der
unsicheren Perspektiven und der sich abzeichnenden ausserordentlichen Entwicklungen in
verschiedenen Regionen der Welt wurde sie dementsprechend bemessen.
Zwar ist der Beitrag der Schweiz zur Linderung der
weltweiten und stetig wachsenden Not gezwungenermassen ungenügend. Auch bildet er nur
einen kleinen Teil der gesamten Bemühungen der internationalen Gemeinschaft. Es ist
jedoch unerlässlich, dass die Schweiz ihre internationale Mitverantwortung und
Solidarität durch die unverminderte Weiterführung der humanitären Hilfe wahrnimmt und
diesem Teil der öffentlichen Hilfe weiterhin ein entsprechendes Gewicht beimisst.
Verhandlungen
SR |
01.10.1991 |
AB 1991, 848 |
NR |
10.12.1991 |
AB 1991, 2308 |
Der Ständerat hiess als Erstrat den neuen
Rahmenkredit von 1,05 Milliarden Franken oppositionslos mit 22 Stimmen gut. Die
Aufstockung des Kredits, der rund 20 Prozent der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe
ausmacht, war im Ständerat völlig unbestritten.
In der Debatte des Nationalrates wurde klargestellt,
dass auch die humanitäre Hilfe in den jährlichen Budgets der Finanzsituation Rechnung
tragen und allenfalls Kürzungen hinnehmen müsse. An den Rahmenkredit wurde von beiden
Räten die Bedingung geknüpft, dass die Lieferung von schweizerischen Milchprodukten
sowie Nahrungsmitteln in Form von Getreide oder Getreideprodukten zusammen ein Viertel des
Rahmenkredites betragen soll. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat mit 122:0
dem Entwurf zu.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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