Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

91.057 Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten.
Weiterführung
Coopération avec des Etats d'Europe centrale et orientale.
Continuation

Botschaft: 23.09.1991 (BBl IV, 553 / FF IV, 537)

Ausgangslage

Der Bundesrat beantragt einen Kredit von 800 Millionen Franken für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren zur Weiterführung der 1990 begonnenen Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten.

Während sich der erste Rahmenkredit von 1990 schwergewichtig auf Polen, Ungarn und die Tschechoslowakei konzentrierte, sieht diese Botschaft die Zusammenarbeit mit der ganzen ost- und mitteleuropäischen Region vor, also neben den genannten Ländern auch mit Albanien, Bulgarien, Jugoslawien, Rumänien, Estland, Lettland, Litauen und der UdSSR. Spezialfälle bilden dabei die Staatsgebiete der UdSSR und Jugoslawiens. Eine Finanzhilfe für die Sowjetunion ist nicht vorgesehen. Sie kommt erst in Frage, wenn auf deren Gebiet von der internationalen Gemeinschaft unterstützte Reformprogramme in Angriff genommen worden sind.

Verhandlungen

NR 12.12.1991 AB 1991, 2384
SR 28.01.1992 AB 1992, 1

Alle im Nationalrat vertretenen Parteien waren sich einig, dass die Schweiz angesichts des äusserst schwierigen Übergangs, der katastrophalen Wirtschaftslage, der drohenden sozialen Spannungen und Nationalitätenkonflikte in den Länder Mittel- und Osteuropas weiterhin Hilfe leisten müsse.

Zur Diskussion Anlass gab ein Antrag von Haller (S, BE), die Mittel in erster Linie zugunsten jener Staaten einzusetzen, welche besondere Bemühungen in der Verwirklichung der Menschenrechte erkennen liessen.

Die SVP zeigte sich kritisch über den Einbezug Jugoslawiens, der UdSSR und Rumäniens. Die SD/Lega wollte zusätzlich Bulgarien und Albanien von der Hilfe ausnehmen, während die APS eine Beschränkung auf die "früher unter habsburgischer Verwaltung stehenden Gebiete" forderte. Der Bundesrat wies darauf hin, dass alle Staaten Osteuropas von der Schweiz Unterstützung erwarteten. Trotz der angespannten Bundesfinanzlage war eine Kürzung des Rahmenkredites kein Thema.

Der Nationalrat verabschiedete einstimmig den Entwurf des Bundesrates.

Die Vorlage wurde auch im Ständerat einstimmig begrüsst. Mehrere Ständeräte wiesen daraufhin, dass die 800 Millionen nicht nur aus Solidarität, sondern auch aus schweizerischem Eigeninteresse nach Osteuropa fliessen. Andere Redner meinten, dass die Schweiz mit dem Kredit einen Beitrag zur Verhinderung von möglichen Flüchtlingsbewegungen leiste, was das schweizerische Flüchtlingswesen entlaste. Die Förderung der politischen Stabilität in Osteuropa sei zudem ein Beitrag zur militärischen und sozialen Sicherheit der Schweiz. Einstimmig stimmte auch der Ständerat der Vorlage zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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