Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
91.047 |
Direktversicherung. Gesetz und
Abkommen |
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Assurance directe. Loi et
accord |
Botschaft: 14.08.1991 (BBl IV, 1 / FF IV, 1)
Ausgangslage
Am 10. Oktober ist zwischen der Schweiz und der EWG ein
Versicherungsabkommen unterzeichnet worden. Dieses Abkommen bezweckt, im Bereich der
Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung Ungleichbehandlungen bwz.
diskriminierende Sondervorschriften für Niederlassungen ausländischer
Versicherungseinrichtungen auf der Grundlage der Gegenseitigkiet zu beseitigen, indem die
Vertragsstaaten identische Bedingungen zur Aufnahme und Ausübung der
Versicherungstätigkeit gewährleisten.
Der Gesetzesentwurf setzt dieses Abkommen ins
schweizerische Recht um. Er ergänzt die geltende Aufsichtsgesetzgebung, fasst sämtliche
aufsichtsrechtlichen Sondervorschriften für den Nichtlebensbereich zusammen und nimmt
gleichzeitig die notwendigen Anpassungen der geltenden Versicherungsaufsichts-gesetzgebung
vor.
Der Entwurf besteht aus folgenden zwei Bundesbeschlüssen:
- Bundesgesetz über die Direktversicherung mit Ausnahme der
Lebensversicherung
- Bundesbeschluss über das Abkommen zwischen der Schweiz und
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme
der Lebensversicherung.
Verhandlungen
SR |
12.12.1991 |
AB 1991, 1094 |
NR |
30.01.1992 |
AB 1992, 126 |
SR / NR |
20.03.1992 |
Schlussabstimmungen zu A (40:0 / 159:0) |
Beide Räte stimmten der Vorlage ohne Gegenstimmen zu.
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