Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

91.047 Direktversicherung. Gesetz und Abkommen
Assurance directe. Loi et accord

Botschaft: 14.08.1991 (BBl IV, 1 / FF IV, 1)

Ausgangslage

Am 10. Oktober ist zwischen der Schweiz und der EWG ein Versicherungsabkommen unterzeichnet worden. Dieses Abkommen bezweckt, im Bereich der Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung Ungleichbehandlungen bwz. diskriminierende Sondervorschriften für Niederlassungen ausländischer Versicherungseinrichtungen auf der Grundlage der Gegenseitigkiet zu beseitigen, indem die Vertragsstaaten identische Bedingungen zur Aufnahme und Ausübung der Versicherungstätigkeit gewährleisten.

Der Gesetzesentwurf setzt dieses Abkommen ins schweizerische Recht um. Er ergänzt die geltende Aufsichtsgesetzgebung, fasst sämtliche aufsichtsrechtlichen Sondervorschriften für den Nichtlebensbereich zusammen und nimmt gleichzeitig die notwendigen Anpassungen der geltenden Versicherungsaufsichts-gesetzgebung vor.

Der Entwurf besteht aus folgenden zwei Bundesbeschlüssen:

  1. Bundesgesetz über die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung
  2. Bundesbeschluss über das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung.

Verhandlungen

SR 12.12.1991 AB 1991, 1094
NR 30.01.1992 AB 1992, 126
SR / NR 20.03.1992 Schlussabstimmungen zu A (40:0 / 159:0)

Beide Räte stimmten der Vorlage ohne Gegenstimmen zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome