Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

91.039 Internationale Arbeitskonferenz. 76. und 77. Tagung
Conférence internationale du Travail. 76e et 77e sessions

Botschaft: 03.06.1991 (BBl III, 889 / FF III, 893)

Ausgangslage

Der Bericht befasst sich mit den folgenden 1989 und 1990 an der 76. und 77. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen Übereinkommen und Empfehlungen sowie über drei an früheren Tagungen angenommenen Übereinkommen:

  • Das Übereinkommen Nr. 169 revidiert frühere IAO-Normen, welche die Schweiz nicht ratifiziert hatte. Es verlangt von den Regierungen, mit Beteiligung der betreffenden Völker koordinierte und planvolle Massnahmen zum Schutz der Rechte eingeborener Völker und Stämme zu ergreifen und deren kulturelle Integrität zu wahren. Die Schweiz ist vom Anwendungsbereich des Übereinkommens nicht besonders betroffen.
  • Das Übereinkommen Nr. 170 bezweckt die Verhütung von Berufskrankheiten und -unfällen und die Verringerung ihrer Auswirkungen. Die schweizerische Gesetzgebung erfüllt jedoch nicht alle für dessen Anwendung notwendigen Voraussetzungen, so dass kein Antrag auf Genehmigung unterbreitet wird.
  • Das Übereinkommen Nr. 171 will neben dem Gesundheitsschutz die Nachtarbeiter unabhängig von ihrem Geschlecht durch Massnahmen schützen, die ihnen die Ausübung ihrer Familienpflichten erleichtern, Entwicklungs- und Karrierechance sicherstellen und ihnen eine angemessene Vergütung gewährleisten. Die schweizerische Gesetzgebung entspricht nicht allen Anforderungen des Übereinkommens, auf einen Antrag auf Genehmigung des Übereinkommens wird daher verzichtet.
  • Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen Nr. 89 der IAO ermöglicht eine Milderung des strengen Nachtarbeitsverbots für Frauen in der Industrie. Das geltende Recht genügt im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht allen Voraussetzungen dieses Protokolls. Der Zeitpunkt für die Genehmigung des Protokolls ist verfrüht.
  • Das Übereinkommen Nr. 119 sieht besondere Massnahmen bei der Instandsetzung und Verwendung von Maschinen vor. Die Ratifizierung ist möglich und wird zur Genehmigung vorgelegt.
  • Das Übereinkommen Nr. 132 revidiert frühere IAO-Normen und setzt die Mindestzahl bezahlter Ferien auf jährlich drei Wochen fest. Dieses Übereinkommen wird ebenfalls zur Genehmigung unterbreitet.
  • Das Übereinkommen Nr. 162 über den Schutz bei der Verwendung von Asbest soll ratifiziert werden.

Verhandlungen

NR 24.09.1991 AB 1991, 1648
SR 28.01.1992 AB 1991, 12

Beide Räte stimmten dem Beschluss einstimmig zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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