Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

92.015 Doping. Konvention des Europarates
Dopage. Convention du Conseil de l'Europe

Botschaft: 12.02.1992 (BBl II, 1345 / FF II, 1321)

Ausgangslage

Die Konvention will auf zwischenstaatlicher, europäischer Ebene dazu beitragen, Doping im Sport zu beseitigen oder einzuschränken. Als erstes internationales Abkommen auf diesem Gebiet mit Gesetzeskraft will die Konvention durch geeignete Massnahmen die Dopingbekämpfung vereinheitlichen. Sie bezieht sich auf den Humanbereich und beschreibt die gemeinsame Verantwortung, sinnvolle Aufgabenteilung und enge Zusammenarbeit von privatrechtlichen Sportorganisationen und staatlichen Stellen. Die Dopingbekämpfung soll in den Bereichen Dopingkontrollen, Erziehung und Aufklärung sowie Erforschung und Anwendung von wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Stärkung der eigenen Fähigkeiten der Sportler als Alternative zum Doping erfolgen. Eine Harmonisierung der Dopingreglemente insbesondere bei den Dopinglisten, dem Kontroll- und Analysenverfahren, sowie bei den Disziplinar- und Strafmassnahmen, welche die Grundrechte der Sportler respektieren, soll erreicht werden.

Verhandlungen

SR 02.06.1992 AB 1992, 326
NR 22.09.1992 AB 1992, 1667

Der Ständerat und der Nationalrat sprachen sich einstimmig für die Unterzeichnung der Konvention aus. Die Nationalratskommission hegte zwar gewisse Zweifel an den in der Doping-Konvention vorgesehenen Strafkriterien. Neu können auch Trainer und Mediziner, nicht mehr nur Athleten, für Dopingmissbräuche belangt werden.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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