Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
93.047
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KSZE.
Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren. Verträge mit Polen und Ungarn
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CSCE.
Convention relative à la conciliation et à l'arbitrage. Traités avec la Pologne et la
Hongrie |
Botschaft: 19.05.1993 (BBl II, 1153 / FF II, 1081)
Ausgangslage
Der am 20.1.1993 mit Polen abgeschlossene Vergleichs- und
Schiedsvertrag ermöglicht es einer Vertragspartei, jede auf dem Verhandlungsweg nicht
beigelegte Streitigkeit einer ad hoc zu bestellenden, gemischten und aus drei Mitgliedern
bestehenden Vergleichskommission zu unterbreiten. Sollte das Vergleichsverfahren
scheitern, kann der Streitfall anschliessend jeder Partei einem ebenfalls ad hoc zu
bestimmenden Schiedsgericht vorgelegt werden, dessen Spruch rechtlich bindend und
endgültig ist.
Der am 17.12.1992 mit Ungarn abgeschlossene Schieds- und
Vergleichsvertrag entspricht in institutioneller Hinsicht dem Vertrag mit Polen, jedoch
können nur rechtliche Streitfälle vorgelegt werden.
Die in den zwei neuen bilateralen Verträgen mit Polen und
Ungarn vorgesehenen Mittel der Streitbelegung schaffen rechtlich noch entscheidendere
Verpflichtungen als die im KSZE-Übereinkommen festgelegten Verfahren. Deshalb sollte die
Schweiz im Rahmen des KSZE-Übereinkommens einen Vorbehalt abgeben des Inhalts, dass die
obligatorische Vergleichs- und Schiedsverfahren schaffenden zweiseitigen Verträge der
Schweiz den im Übereinkommen festgelegten Verfahren vorgehen.
Verhandlungen
SR |
28.09.1993 |
AB 1993, 690 |
NR |
06.12.1993 |
AB 1993, 2200 |
Beide Räte stimmten der Vorlage diskussionslos zu.
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