Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

94.024

Europäische Menschenrechtskonvention. Protokolle 9 und 10

Convention européenne des droits de l'homme. Protocoles 9 et 10

Botschaft: 23.02.1993 (BBl II, 409 / FF II, 401)

Ausgangslage

Durch die Ratifikation des 9. und 10. Protokolls bekundet die Schweiz ihren Willen, weiterhin zum wirkungsvollen Schutz der Menschenrechte beizutragen.
Mit der Ratifikation des 9. Zusatzprotokolls anerkennt die Schweiz das Recht des Individualbeschwerdeführers, ein von der Kommission für zulässig erklärte Beschwerde dem Gerichtshof vorzulegen.

Das 10. Protokoll bezweckt, die in Artikel 32 EMRK vorgesehene Zweidrittelmehrheit durch die einfache Mehrheit zu ersetzen (Entscheid des Ministerkomitees über die Frage, ob die Konvention im Einzelfall verletzt worden ist, sofern dieser nicht dem Gerichtshof vorgelegt worden ist). Im Unterschied zum 9. Zusatzprotokoll, das ein neues Individualrecht gewährt, ändert das 10. Protokoll die EMRK im Bereich des internen Verfahrensrechts mit dem Ziel, die Behandlung der Beschwerden durch das Ministerkomitee zu erleichtern.

Verhandlungen

SR 05.10.1994 AB 1994, 1028
NR 14.12.1994 AB 1994, 2326

Ständerat und Nationalrat stimmten diskussionslos den beiden Protokollen zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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