Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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3. Aussenwirtschaft
94.080 |
GATT/Uruguay-Runde. Gesetzesänderungen
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GATT/Cycle d'Uruguay. Modification des lois
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Botschaft: 19.09.1994 (BBl IV, 950 / FF IV, 995)
Ausgangslage
Zusammen mit der Botschaft zur Ratifikation der
GATT/WTO-Abkommen unterbreitet der Bundesrat eine Botschaft mit Änderungsvorschlägen zu
16 Gesetzerlassen sowie ein neues Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Diese
Gesetzesanpassungen sind notwendig, damit die Schweiz die Ergebnisse der Uruguay-Runde
ratifizieren kann.
Bei diesen Vorschlägen liess sich der Bundesrat vom
Grundsatz leiten, dass ausschliesslich jene Änderungen vorgeschlagen werden, die zur
Ratifizierung unerlässlich sind.
Im Bereich des geistigen Eigentums (Urheberrechte und
verwandte Schutzrechte, Marken, gewerbliche Muster und Modelle, Patente) geht es bei der
Revision der Bundesgesetze darum, Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Alle Änderungen in den Bereichen Landwirtschaft,
Alkohol-Gesetzgebung, Zollrecht und wirtschaftliche Landesversorgung sind eng an die
Umsetzung des Prinzips der ausnahmslosen Tarifizierung gebunden. Kraft dieses Grundsatzes
kann der Schutz der landwirtschaftlichen Produktion an der Grenze aufrechterhalten werden,
jedoch nur in Form von Zöllen.
In der Bankengesetzgebung sind die Zulassungsbedingungen
anzupassen, welche die Eidgenössische Bankenkommission ausländischen Banken auferlegen
kann, die sich in der Schweiz niederlassen wollen. Aufgrund der Meistbegünstigungsklausel
des Allgemeinen Dienstleistungsabkommens (GATS) ist die ausnahmslose Gegenrechtsbedingung,
wonach einer ausländischen Bank nur dann die Niederlassung in unserem Land bewilligt
werden kann, wenn ihr Heimatstaat den Schweizer Banken Gegenrecht gewährt, nicht mit dem
GATS vereinbar.
Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesen bedingt die
Einsetzung einer Rekursinstanz gemäss dem Gatt-Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen die Ausarbeitung eines neuen Bundesgesetzes. Der Entwurf soll im selben
Zug noch offene Fragen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes regeln.
Das Gesetz garantiert Gleichbehandlung der Anbieter auf Basis des Gegenrechts, es führt
transparente Vergabeverfahren ein und fördert eine Intensivierung der Konkurrenz und
damit eine Begünstigung der rationellen Verwendung öffentlicher Mittel. Es räumt
Anbietern deren Offerte missbräuchlich nicht berücksichtigt wird, ein Rekursrecht ein.
Verhandlungen
SR |
30.11.1994 |
AB 1994, 1121 |
NR |
06.12.1994 |
AB 1994, 2149 |
1. Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte
SR |
05.12.1994 |
AB 1994, 1156 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2317 |
NR/SR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 180:2) |
2. Bundesgesetz über den Schutz von Marken und
Herkunftsangaben
SR |
05.12.1994 |
AB 1994, 1156 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2318 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 180:2) |
3. Bundesgesetz betreffend die gewerblichen Muster und
Modelle
SR |
05.12.1994 |
AB 1994, 1157 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2319 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:1 / 181:2) |
4. Bundesgesetz betreffend die Erfindungspatente
SR |
05.12.1994 |
AB 1994, 1157 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2320 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 130:47) |
5. Bundesgesetz über die wirtschaftliche
Landesversorgung
SR |
01.12.1994 |
AB 1994, 1144 |
NR |
12.12.1994 |
AB 1994, 2258 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 154:2) |
6. Zolltarifgesetz
SR |
06.12.1994 |
AB 1994, 1163 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2311 |
SR |
15.12.1994 |
AB 1994, 1323 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 173:3) |
7. Zollgesetz
SR |
06.12.1994 |
AB 1994, 1164 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2315 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 178:2) |
8. Bundesbeschluss über die Anpassung des Generaltarifs
an die dem Protokoll von Marrakesch zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen von 1994
beigefügte Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein
SR |
06.12.1994 |
AB 1994, 1164 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2315 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 178:8) |
9. Landwirtschaftsgesetz
SR |
30.11.1994 |
AB 1994, 1129 |
NR |
08.12.1994 |
AB 1994, 2209 |
SR |
13.12.1994 |
AB 1994, 1276 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2356 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (41:2 / 117:54) |
10. Bundesgesetz über gebrannte Wasser
SR |
06.12.1994 |
AB 1994, 1165 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2316 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (41:0 / 170:2) |
11. Bundesgesetz über die Brotgetreideversorgung des
Landes
SR |
30.11.1994 |
AB 1994, 1138 |
NR |
12.12.1994 |
AB 1994, 2255 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 178:4) |
12. Zuckerbeschluss
SR |
30.11.1994 |
AB 1994, 1138 |
NR |
12.12.1994 |
AB 1994, 2255 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (39:2 / 129:24) |
13. Milchbeschluss
SR |
01.12.1994 |
AB 1994, 1142 |
NR |
12.12.1994 |
AB 1994, 2256 |
SR |
13.12.1994 |
AB 1994, 1279 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 168:2) |
14. Milchwirtschaftsbeschluss 1988
SR |
01.12.1994 |
AB 1994, 1143 |
NR |
12.12.1994 |
AB 1994, 2257 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (41:0 / 164:0) |
15. Bundesgesetz über geschützte Warenpreise und die
Preisausgleichskasse für Eier und Eierprodukte
SR |
01.12.1994 |
AB 1994, 1144 |
NR |
12.12.1994 |
AB 1994, 2258 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 159:7) |
16. Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen
SR |
06.12.1994 |
AB 1994, 1165 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2317 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (43:0 / 175:11) |
17. Bundesgesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen
SR |
06.12.1994 |
AB 1994, 1166 |
NR |
13.12.1994 |
AB 1994, 2276 |
SR |
13.12.1994 |
AB 1994, 1314 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2358 |
SR |
15.12.1994 |
AB 1994, 1323 |
SR/NR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (34:5 / 142:35) |
Landwirtschaft
Der Ständerat fügte eine Übergangsbestimmung ins
Landwirtschaftsgesetz ein, die der Landwirtschaft eine Kompensation der Gatt-bedingten
Erlösausfälle zusichert. Gesetzlich garantiert werden für die Jahre 1995 bis 2000
jährlich 90 Millionen Franken, im Schlussjahr also 540 Millionen Franken. Der Bundesrat
hatte die Absicht bis 1998 die Direktzahlungen jährlich um 150 Millionen aufzustocken.
Weber (U, ZH) und Salvioni (R, TI) meinten, dass durch die Zusicherungen die Bauern auf
Kosten der Konsumenten wieder zu Subventionsempfängern gemacht würden. Büttiker (R, SO)
entgegnete, man müsse den Bauern eine Brücke schlagen. Bundesrat Delamuraz wollte ins
Gatt-Lex nur aufnehmen, was die Abkommen unbedingt verlangen. Er stimmte aber der
Übergangsbestimmung zu, um ein moralisches und politisches Zeichen zu setzen, dass weder
der Staat noch die übrige Wirtschaft die Bauern im Stiche lassen wollten. Mit 25 zu 8
Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag Seiler (V, SH), alle Agrarzölle - und nicht nur einen
vom Bundesrat festzulegenden Teil - für Direktzahlungen zu verwenden.
Im Zusammenhang mit den Einfuhrkontingenten für
Agrarprodukte war für Piller (S, FR) unverständlich, dass der Bundesrat diesen
Kontingentshandel nicht längst abgestellt hat. Schmid (C, AI) räumte ein, dass die
Importregelung einen "Abschottungscharakter" aufweise. Wenn die Grenze stark
geöffnet würde, käme dies einem kaum verkraftbaren Schlag gegen die Bauern gleich.
Bundesrat Delamuraz teilte die Meinung, dass wenn die Kontingentwirtschaft jetzt einer
Remedur unterzogen würde, das Gatt-Fuder überlastet wäre. Gemäss Delamuraz wird der
Bundesrat ein umfangreiches Reformpaket schnüren und damit die Marktordnungen und
Einfuhrregelungen lockern.
Der Ständerat hob die Produktionslimite für Zuckerrüben
von jährlich 850 000 Tonnen auf. In Zukunft wird der Bundesrat die Zuckerrübenmenge
bestimmen. Mit 36 gegen eine Stimme wurde der geänderte Zuckerbeschluss genehmigt.
Den Milchbeschluss, den Milchwirtschaftsbeschluss, das
Bundesgesetz über geschützte Warenpreise und die Preisausgleichskasse für Eier und
Eierprodukte sowie das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung passten
Ständerat und Nationalrat diskussionslos an die GATT-Abkommen an.
Der Nationalrat stimmte mit 111 gegen vier Stimmen
einem Antrag Loeb (R, BE) zu, wonach die Zollkontingente unter Wahrung des Wettbewerbes
verteilt werden und von wirtschaftlichen Leistungen abhängig gemacht werden sollen. Die
Kontingentsrenten bekämpfen wollte auch der Rückweisungsantrag einer von Strahm (S, BE)
geführten Kommissionsminderheit. Mit 97 gegen 60 Stimmen wurde dieser Antrag jedoch
abgelehnt.
Der Nationalrat gestand den Bauern weitergehendere
Kompensationen der Gatt-bedingten Einkommensausfälle zu, als dies der Ständerat tat. Die
grosse Kammer dehnte das Umlagerungsprinzip auch auf jene Einkommenseinbussen aus, die
durch den Abbau der Exportsubventionen und durch die Öffnung der Schweiz für
ausländische Agrargüter entstehen. Der Nationalrat hob die vom Ständerat verfügte
Befristung auf und strich den die Garantie relativierenden Zusatz, wonach bei der
Umlagerung die allgemeine Wirtschaftslage und die finanziellen Rahmenbedingungen zu
berücksichtigen seien. Linksgrüne Anträge, die Gelder gezielt für Direktzahlungen zu
verwenden, wurden abgelehnt. Ebenfalls ohne Erfolg blieb das Begehren, den zweckgebundenen
Teil der Zollerträge ausschliesslich für Direktzahlungen zu verwenden. Mit 122:50
Stimmen stimmte der Nationalrat dem Landwirtschaftsgesetz zu.
In der Differenzbereinigung zum Landwirtschaftsgesetz
folgte der Ständerat beim Kontingenthandel mit 26 zu 7 Stimmen dem Beschluss der
grossen Kammer.
Der Nationalrat folgte in der Frage des Ausgleichs
der Einkommensverluste mit 80 zu 66 Stimmen der Version des Ständerates, die nur je 90
Millionen Franken in den nächsten sechs Jahren vorsieht.
Erfindungen, Urheberrechte
Der Ständerat stimmte ohne Diskussion und
Gegenstimmen dem angepassten Bundesgesetz betreffend Erfindungspatente zu. Mit der
Anpassung des Bundesgesetzes über Erfindungspatente übernahm er stillschweigend das
Trips-Abkommen des GATT. Darin werden Bedingungen präzisiert, wann eine Patentierung
wegen Verstoss gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten oder wegen
Beeinträchtigung der Gesundheit und des Lebens von Personen, Tieren und Pflanzen verboten
werden soll.
Der Nationalrat beschloss bei der Anpassung des
Patentgesetzes nur die Sprecher von Kommissionsmehrheit und -minderheit sprechen zu
lassen. Bundesrat Koller vertröstete in seinem Votum auf die Botschaft zur
Volksinitiative "Zum Schutz von Leben und Umwelt durch Genmanipulation", die der
Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt dem Parlament vorlegen werde. Es gehe nicht an, ein
Hauptanliegen dieser Initiative über die Hintertür von Gatt-Lex im Patentgesetz zu
verankern. Bundi (S, GR) kritisierte, dass über solch wichtige Fragen im Parlament
zunehmend nicht mehr eingehend diskutiert werden könne. Das Verbot der Patentierung von
menschlichen Leben, Tieren und Pflanzen wolle nicht die Forschung auf diesem Gebiet,
sondern bloss die Kommerzialisierung der Forschungsergebnisse verhindern. Von Felten (S,
BS) warf dem Bundesrat vor, mit seinem Verwirrspiel die schleichende Einführung der
Patentierbarkeit von Lebewesen zu betreiben. Gonseth (G, BL) meinte, dass der Bundesrat
das Volksbegehren restriktiv interpretiere, damit es dann wegen Unvereinbarkeit mit dem
Recht des GATT abgelehnt werden könne. Der Nationalrat lehnte es jedoch ab, die
Patentierung von gentechnisch veränderten Lebewesen im Rahmen der Gatt-Lex zu verbieten.
Das Urheberrechts-Gesetz, das Markenschutz-Gesetz und das
Gesetz betreffend gewerbliche Muster und Modelle wurden ebenfalls von beiden Räten
genehmigt.
Öffentliches Beschaffungswesen
Streitpunkt im Ständerat war die Absicht des
Bundesrates, gegen den Widerstand von Bauwirtschaft und Gewerbe im öffentlichen
Beschaffungswesen sogenannte Angebotsrunden grundsätzlich zuzulassen. Verschiedene
freisinnige Ständeräte meinten, dass Angebotsrunden nicht seriös und zu verbieten
seien. Sie erlaubten es den Anbietern, gefahrlos auf hohem Niveau einzusteigen und den
Preis zu bestimmen. Gleichzeitig ermögliche dies dem Bund, seine Nachfragemacht
auszunützen. Korruption, Willkür und Vetternwirtschaft drohten. Danioth (C, UR) setzte
sich mit einem Kompromissvorschlag mit 22 zu 15 Stimmen durch. Danach dürfen
Verhandlungen über die Offertpreise nur geführt werden, wenn darauf in der Ausschreibung
ausdrücklich hingewiesen worden ist und kein Angebot als das wirtschaftliche
günstigste erscheint. Fehlte der Hinweis, so darf verhandelt werden, wenn konkrete
Anzeichen für wettbewerbsverzerrende Angebotsabsprachen bestehen, Variantenvorschläge
eingereicht worden sind oder technische Fragen des Angebots dies als angezeigt erscheinen
lassen.
Der Nationalrat stimmte mit 116 zu 64 Stimmen einem
Artikel zu, der nachträgliche Verhandlungen mit den Anbietern erlaubt. Der öffentliche
Auftraggeber kann bei der vom Nationalrat beschlossenen Version nach Überprüfung der
Offerten, nochmals mit den Anbietern verhandeln, wenn er dies in seiner Ausschreibung
angekündigt oder wenn kein Angebot als das günstigste erscheint. Früh (R, AR)
stellte einen Rückweisungsantrag. Er sprach von einem Schildbürgerstreich, weil das
Gesetz - teilweise ohne Gegenrecht - den Zugang zum Schweizer Beschaffungsmarkt öffne.
Die Rückweisung des Gesetzes und Anträge für ein Verbot von Nachverhandlungen fanden im
Nationalrat aber keine Gnade. Von sechs Versionen über das Nachverhandeln stammten vier
aus den Reihen der FDP. Stucky (R, ZG) wollte wie der Ständerat die Bedingungen solcher
Verhandlungen kumulieren, er lehnte jedoch die mündliche Verhandlung ab. Ledergerber (S,
ZH) erklärte, die öffentliche Hand der Schweiz kaufe in der Regel 6 bis 10 Prozent
teurer ein als Private. Mit einem schärferen Wettbewerb liessen sich pro Jahr zwischen 2
bis 4 Milliarden Franken einsparen.
In der ersten Differenzbereinigung hielten beide Räte an
ihren Beschlüssen fest. Nachdem Bundesrat Stich im Ständerat versichert hatte, dass der
Bundesrat nicht die Absicht habe in jedem Fall oder in der Mehrzahl der Fälle
Verhandlungen über die eingereichten Offerten zu führen, folgte der Ständerat der
Fassung des Nationalrates, Angebotsrunden beim öffentlichen Beschaffungswesen zuzulassen.
Bankengesetz, Zollgesetz
Die Gatt-bedingten Anpassungen im Zollrecht und im
Bankengesetz wurden vom Ständerat oppositionslos angenommen. Im Zollgesetz führte
der Ständerat auf Antrag seiner Kommission einen Rechtsanspruch auf Zollermässigung oder
Zollbefreiung für Rohstoffe ein, die die Nahrungsmittelindustrie importiert und als
Fertigprodukte wieder ausführt.
Der Nationalrat stimmte ebenfalls oppositionslos den
Anpassungen zu.
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