Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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3. Aussenwirtschaft
94.091 |
Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit von Kantonen und Regionen |
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(INTERREGII) in den Jahren
1995 - 1999 |
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Coopération transfrontalière
des cantons et des régions |
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(INTERREG II) pour la période
1995 - 1999 |
Botschaft: 26.10.1994 (BBl 1995 I, 309 / FF 1995 I, )
Ausgangslage
Der Bundesrat beantragt die Zustimmung zu einem
Rahmenkredit von 24 Millionen Franken, der, aufgeteilt auf die Jahre 1995 bis 1999,
bestimmt ist zur Förderung von Aktivitäten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von
Kantonen und Regionen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II. Das Ziel dieser
Förderungsmassnahme ist, für die schweizerischen Partner in diesen
grenzüberschreitenden regionalen Programmen ähnliche finanzielle Voraussetzungen zu
schaffen, wie sie für die angrenzenden Regionen mit der Unterstützung durch die EU und
die betreffenden Mitgliedsländer gelten.
Die INTERREG-Initiative verfügte zwischen 1989 und 1993
über das grösste Budget aller Gemeinschaftsinitiativen, rund 1,8 Milliarden Franken. Sie
verfolgt das Ziel, die Wirtschaft in den Zonen an den Binnen und Aussengrenzen der EU zu
beleben und zu diesem Zweck eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Regionen auf
beiden Seiten der Landesgrenzen zu fördern.
Da sich INTERREG auch auf die Beziehungen an den
Aussengrenzen der EU erstreckt, sind sämtliche mit EU-Staaten gemeinsamen Grenzgebiete
unseres Landes von fünf regionalen, grenzüberschreitenden Zusammenarbeitsprogrammen
abgedeckt.
Dieser Beschlussentwurf beinhaltet ein Angebot des Bundes
an die Grenzregionen im Hinblick auf die Entwicklung ihrer Beziehungen mit den Nachbarn.
Es sind die Kantone, welche die Vorhaben auswählen und dem Bund mit dem Gesuch um eine
Mitfinanzierung unterbreiten.
Die Bundesbeiträge bedingen einen Rahmenkredit von 24
Millionen Franken, wovon 21,6 Millionen für die eigentliche grenzüberschreitende
Tätigkeit im Rahmen von Interreg II und 2,4 Millionen Franken für flankierende
Massnahmen in der Schweiz selbst vorgesehen sind.
Verhandlungen
SR |
02.02.1995 |
AB 1995, 117 |
NR |
08.03.1995 |
AB 1995, 426 |
Der Ständerat stimmte mit 23 zu 4 Stimmen dem
Fünfjahreskredit zugunsten er EU-Initiative Interreg II zu. Vor allem aus
finanzpolitischen Gründen sprachen sich Rüesch (R, SG) und Schiesser (R, GL) gegen die
Vorlage aus. Sie stellten zwar nicht die Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen von Interreg
in Frage, waren aber überzeugt, dass die Kantone diese Beteiligung selbst finanzieren
können. Die vom Bundesrat vorgesehenen Subventionen seien angesichts der desolaten
Finanzlage des Bundes finanzpolitisch nicht aktzeptabel, sagte Rüesch. Schiesser
verlangte eine Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, lediglich die im
Zusammenhang mit Interreg notwendige Unterstützung durch den Bund zu finanzieren.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fügt sich laut
Bundesrat Delamuraz ausgezeichnet in den Prozess der bilateralen Annäherung an die EU
ein. Gleichzeitig erlaube sie, die bundesrätliche Integrationspolitik im Innern
abzustützen.
Im Nationalrat betonte die Kommissionssprecherin
Nabholz (R, ZH) die integrationspolitische Dimension der Gemeinschaftsinitiative
einerseits und deren regionalpolitische Bedeutung andererseits. Es handle sich um eines
der wenigen EU-Programme, die auch Nichtmitgliedstaaten der Gemeinschaft offenstünden.
Den finanzpolitschen Bedenken hielt die Kommissionssprecherin entgegen, dass mit der
Verpflichtung nicht einfach weitere Ausgaben beschlossen, sondern Investitionen getätigt
würden. Der Rahmenkredit wurde von den Schweizer Demokraten, der Lega dei Ticinesi und
der Freiheitspartei bekämpft. Aus finanzpolitischen Gründen wurde er zudem von einer
relativ starken Minderheit der SVP-Fraktion abgelehnt. Zahlreiche Sprecher aus der
Westschweiz machten eine doppelte Notwendigkeit der Programme nach dem EWR-Nein geltend.
Bundesrat Delamuraz verteidigte Interreg als ein von unten gewachsenes demokratisches
Projekt, das dem Willen der Bevölkerung entspreche. Mit 117 zu 26 Stimmen stimmte der
Nationalrat der Vorlage zu.
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