Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

4. Sicherheitspolitik

91.051 "40 Waffenplätze sind genug". Volksinitiative
"40 places d'armes, ça suffit". Initiative populaire

Botschaft: 11.09.1991 (BBl IV, 254 / FF IV, 246)

Ausgangslage

Die Volksinitiative "40 Waffenplätze sind genug - Umweltschutz auch beim Militär" verlangt, dass militärische Übungs-, Schiess-, Waffen- und Flugplätze weder neu errichtet noch erweitert werden dürfen. Zudem sollen militärische Anlagen den zivilen gleichgestellt und der Gesetzgebung über den Schutz der Umwelt, der Raumplanung und der Baupolizei unterstellt werden. In den Übergangsbestimmungen wird der Waffenplatz Herisau-Gossau im Gebiet Neuchlen-Anschwilen, der den Anstoss zur Volksinitiative gegeben hat, namentlich genannt. Dabei wird verlangt, dass nach Annahme der Initiative wieder der frühere Zustand (vor dem 1. April 1990) herzustellen sei.

Der Bundesrat beantragte die Verwerfung der Volksinitiative. Während für die Ausbildungsbedürfnisse der Armee die bestehenden Waffen- und Flugplätze genüge, stelle sich die Lage für Übungs- und Schiessplätze anders dar. Das Waffenplatzprojekt Neuchlen-Anschwilen entspreche einem dringenden Bedürfnis, um ein nicht mehr länger haltbares Provisorium zu beseitigen. Es stelle keinen zusätzlichen Waffenplatz dar, sondern einen Ersatz für die aufgehobene Kaserne St.Gallen. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, dass dem Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben auch die entsprechenden Mittel - das heisst einerseits der notwendige Raum, andererseits ein angepasstes Verfahren, das den spezifischen Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung trage - zur Verfügung gestellt werden müsse.

Verhandlungen

NR 29.01.1992 AB 1992, 96
SR 16.06.1992 AB 1992, 521 (Rückweisung an die Kommission)
SR 28.08.1992 AB 1992, 740
NR / SR 28.08.1992 Schlussabstimmungen (101:47 / 32:0)

Die Debatte im Nationalrat war ein Abbild der Grundeinstellung zur Armee; Befürworter einer starken Armee sprachen sich gegen das Volksbegehren aus, Kritiker einer grossen Armee dafür. Zwei Anträge für einen Gegenvorschlag von Oehler (C, SG) und Borer (A, SO) wurden deutlich abgelehnt. Sie wollten Teile der Initiative übernehmen, aber den Bau in Neuchlen-Anschwilen nicht verhindern. Einem Kommisionspostulat entsprechend versprach Bundesrat Villiger die Volksabstimmung möglichst schon im September 1992 durchzuführen und inzwischen mit den eigentlichen Bauarbeiten an der Kaserne Neuchlen-Anschwilen zuzuwarten.

Die Sicherheitspolitische Kommission beantragte dem Ständerat mit 9 zu 3 Stimmen die Volksinitiative ungültig zu erklären. Die Einheit der Materie war nach Auffassung der Kommission nicht gewahrt, weil einerseits ein Verbot verschiedener militärischer Anlagen und andererseits für alle militärischen Anlagen die Anwendung von Vorschriften wie bei zivilen Bauten vorgesehen sei. Neben der Frage der Gültigkeit wurde auch noch das Problem der Rückwirkungsklausel thematisiert, so dass sich die Debatte im Ständerat vor allem um diese rechtlichen Fragen drehte. Aber nicht nur der Bundesrat plädierte für eine Gültigerklärung des Initiative, auch der Rat entschied mit 22 gegen 15 Stimmen gegen den Antrag der Kommission. Weil ein neu eingereichter Gegenvorschlag von Rhinow (R, BL) nicht vordiskutiert worden war, wies man das Geschäft an die Kommission zurück. In der nächsten Session wurde auch dieser Gegenvorschlag, wie die zwei im Nationalrat, abgelehnt.

Die Volksinitiative, die gleichzeitig mit derjenigen "für eine Schweiz ohne Kampfflugzeuge" am 06.06.1993 zur Abstimmung gelangte, wurde mit rund 55% Nein-Stimmen abgelehnt (siehe Anhang G).

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

   

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