Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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4. Sicherheitspolitik
91.051 |
"40 Waffenplätze sind
genug". Volksinitiative |
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"40 places d'armes, ça
suffit". Initiative populaire |
Botschaft: 11.09.1991 (BBl IV, 254 / FF IV, 246)
Ausgangslage
Die Volksinitiative "40 Waffenplätze sind genug -
Umweltschutz auch beim Militär" verlangt, dass militärische Übungs-, Schiess-,
Waffen- und Flugplätze weder neu errichtet noch erweitert werden dürfen. Zudem sollen
militärische Anlagen den zivilen gleichgestellt und der Gesetzgebung über den Schutz der
Umwelt, der Raumplanung und der Baupolizei unterstellt werden. In den
Übergangsbestimmungen wird der Waffenplatz Herisau-Gossau im Gebiet Neuchlen-Anschwilen,
der den Anstoss zur Volksinitiative gegeben hat, namentlich genannt. Dabei wird verlangt,
dass nach Annahme der Initiative wieder der frühere Zustand (vor dem 1. April 1990)
herzustellen sei.
Der Bundesrat beantragte die Verwerfung der
Volksinitiative. Während für die Ausbildungsbedürfnisse der Armee die bestehenden
Waffen- und Flugplätze genüge, stelle sich die Lage für Übungs- und Schiessplätze
anders dar. Das Waffenplatzprojekt Neuchlen-Anschwilen entspreche einem dringenden
Bedürfnis, um ein nicht mehr länger haltbares Provisorium zu beseitigen. Es stelle
keinen zusätzlichen Waffenplatz dar, sondern einen Ersatz für die aufgehobene Kaserne
St.Gallen. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit, dass dem Staat zur Erfüllung
seiner Aufgaben auch die entsprechenden Mittel - das heisst einerseits der notwendige
Raum, andererseits ein angepasstes Verfahren, das den spezifischen Bedürfnissen aller
Beteiligten Rechnung trage - zur Verfügung gestellt werden müsse.
Verhandlungen
NR |
29.01.1992 |
AB 1992, 96 |
SR |
16.06.1992 |
AB 1992, 521 (Rückweisung an die Kommission) |
SR |
28.08.1992 |
AB 1992, 740 |
NR / SR |
28.08.1992 |
Schlussabstimmungen (101:47 / 32:0) |
Die Debatte im Nationalrat war ein Abbild der
Grundeinstellung zur Armee; Befürworter einer starken Armee sprachen sich gegen das
Volksbegehren aus, Kritiker einer grossen Armee dafür. Zwei Anträge für einen
Gegenvorschlag von Oehler (C, SG) und Borer (A, SO) wurden deutlich abgelehnt. Sie wollten
Teile der Initiative übernehmen, aber den Bau in Neuchlen-Anschwilen nicht verhindern.
Einem Kommisionspostulat entsprechend versprach Bundesrat Villiger die Volksabstimmung
möglichst schon im September 1992 durchzuführen und inzwischen mit den eigentlichen
Bauarbeiten an der Kaserne Neuchlen-Anschwilen zuzuwarten.
Die Sicherheitspolitische Kommission beantragte dem Ständerat
mit 9 zu 3 Stimmen die Volksinitiative ungültig zu erklären. Die Einheit der Materie
war nach Auffassung der Kommission nicht gewahrt, weil einerseits ein Verbot verschiedener
militärischer Anlagen und andererseits für alle militärischen Anlagen die Anwendung von
Vorschriften wie bei zivilen Bauten vorgesehen sei. Neben der Frage der Gültigkeit wurde
auch noch das Problem der Rückwirkungsklausel thematisiert, so dass sich die Debatte im
Ständerat vor allem um diese rechtlichen Fragen drehte. Aber nicht nur der Bundesrat
plädierte für eine Gültigerklärung des Initiative, auch der Rat entschied mit 22 gegen
15 Stimmen gegen den Antrag der Kommission. Weil ein neu eingereichter Gegenvorschlag von
Rhinow (R, BL) nicht vordiskutiert worden war, wies man das Geschäft an die Kommission
zurück. In der nächsten Session wurde auch dieser Gegenvorschlag, wie die zwei im
Nationalrat, abgelehnt.
Die Volksinitiative, die gleichzeitig mit derjenigen
"für eine Schweiz ohne Kampfflugzeuge" am 06.06.1993 zur Abstimmung gelangte,
wurde mit rund 55% Nein-Stimmen abgelehnt (siehe Anhang G).
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