Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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5. Wirtschaft
93.101 |
Bundesgesetz über die
Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten |
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Loi fédérale sur la
sécurité d'installations et d'appareils techniques |
Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)
Ausgangslage
Die im Eurolexverfahren vorgelegten Änderungen des
Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG)
haben auch ohne Beitritt zum EWR-Abkommen eine wirtschaftspolitische Bedeutung für die
exportorientierte Maschinenindustrie. Insbesondere dienen sie dem Abbau von
Handelshemmnissen. Der in der Praxis weitgehend vollzogene Systemwechsel im Sinne des
EG-Rechtes sollte demnach raschmöglichst auch in der schweizerischen Gesetzgebung
vollzogen werden. Die Änderungen gegenüber der Eurolex-Vorlage sind hauptsächlicher
redaktioneller und gesetzgebungstechnischer Natur.
Verhandlungen
SR |
17.03.1993 |
AB 1993, 186 |
NR |
27.04.1993 |
AB 1993, 765 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (37:0 / 138:0) |
Am 17. März 1993 nahm der Ständerat dieses
Bundesgesetz, das die schweizerische Gesetzgebung dem EG-Recht anpasst, mit einigen
geringfügigen Änderungen an.
Am 27. April schloss sich der Nationalrat der
Fassung des Ständerates ohne Gegenstimme an.
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