Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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5. Wirtschaft
93.400 |
Parlamentarische Initiative
(Kommission für Wirtschaft und Abgaben-NR). |
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Beiträge zur Förderung der
öffentliche Investitionen |
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Initiative parlementaire
(Commission de l'économie et des redevances-CN). |
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Octroi de contributions visant
à encourager les investissements publics |
93.401 |
Parlamentarische Initiative
(Kommission für Wirtschaft und Abgaben-NR). |
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Gewährung von Finanzhilfen
für die Förderung der Beschäftigung im Wohnungsbau |
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Initiative parlementaire
(Commission de l'économie et des redevances-CN). |
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Octroi d'aides financières
destinées à promouvoir l'emploi dans le secteur de la construction de logements |
Bericht der Kommission: 22.02.1993
Ausgangslage
Am 16. Dezember 1992 sind von der Sozialdemokratischen
Fraktion fünf parlamentarische Initiativen eingereicht worden (92.446-92.450), welche
zusammen ein "dringliches Investitionsprogramm zur Linderung der Arbeitslosigkeit und
zur Entlastung der Arbeitslosenkasse" bilden. Sie verlangen mittels
Bundesbeschlüssen einen Investitionsbonus für Kantone und Gemeinden,
Investitionsbeiträge für die energetische Sanierung von Altbauten, Zinszuschüsse für
Risikokapital, Ausbildungszuschüsse für arbeitslose Jugendliche und eine Förderung des
Wohnungsbaus im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes. Die Kommission hat
drei wesentlichen Elementen dieses Programms zugestimmt: Der Investitionsbonus für
Kantone, Gemeinden und öffentliche Institutionen und die Investitionen für die
energetische Sanierung von Gebäuden sind zusammen in die Initiative 93.400 übernommen
worden; das befristete Investitions- und Beschäftigungsprogramm im Wohnungsbau bildet den
Inhalt der Initiative 93.401. Die von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwürfe für zwei
dringliche Bundesbeschlüsse, deren Gesamtkosten sich auf 300 Millionen Franken belaufen,
werden von der Kommission zur Annahme empfohlen.
Verhandlungen
NR |
08./09.03.1993 |
AB 1993, 175 |
SR |
17.03.1993 |
AB 1993, 174 |
NR |
18.03.1993 |
AB 1993, 471 |
NR / SR |
18.03.1993 |
Dringlichkeitsklausel 93.400 (137:20 / 29:8)
93.401 (133:21/32:5) |
NR / SR |
19.03.1993 |
Schlussabstimmungen 93.400 (118:21 / 32:9)
93.401 (132:20 / 35:7) |
Trotz einigen Bedenken mehrerer Fraktionen, die
befürchteten, der Investitionsbonus könnte zur Erhaltung von Überkapazitäten in der
Baubranche beitragen, nahm der Nationalrat die zwei von der Kommission
vorgeschlagenen dringlichen Bundesbeschlüsse an, nachdem er einen Nichteintretensantrag
von Gros (L, GE) abgelehnt hatte.
Der Ständerat nahm die zwei Bundesbeschlüsse
ebenfalls mit einigen Differenzen an. So stimmte er, entgegen der Empfehlung des
Bundesrates, für einen Antrag Beerli (R, BE), der präzisiert, dass der Investitionsbonus
auch ergänzend zur Investitionshilfe für Berggebiete eingesetzt werden kann. Der
Bundesbeschluss über Finanzhilfen im Wohnungswesen wurde um Finanzhilfen im
landwirtschaftlichen Hochbau erweitert.
Der Nationalrat schloss sich der Fassung des
Ständerates an.
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