Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

5. Wirtschaft

95.013 Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse
Entraves techniques au commerce. Loi

Botschaft: 15.02.1995 (BBl II, 521 / FF II, 489)

Ausgangslage

Technische Handelshemmnisse beeinträchtigen den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Sie sind auf unterschiedliche Anforderungen an Produkte, auf die unterschiedliche Anwendung von Vorschriften über Produkte oder auf die Nichtanerkennung beispielsweise von Produkteprüfungen oder -zulassungen zurückzuführen. Für ein international so intensiv verflochtenes Land wie die Schweiz kommt den damit verbundenen gesamtwirtschaftlichen Kosten erhebliche Bedeutung zu. Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) hat zum Ziel, diesbezüglich ungerechtfertigte Behinderungen zu vermeiden, abzubauen und zu beseitigen. Es bildet einen wesentlichen Pfeiler unter den Massnahmen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung. Der Entwurf ist als Rahmenerlass konzipiert. Es soll lenkend und koordinierend auf die sektoriellen Produktegesetzgebungen einwirken und diese, soweit erforderlich, ergänzen. Der Entwurf stimmt mit dem einschlägigen Staatsvertragsrecht überein. In einem Anhang werden einzelne Bestimmungen bestehender Bundesgesetze geändert, um unmittelbare Widersprüche zwischen dem THG und der betreffenden Sektorgesetzgebung zu vermeiden.

Verhandlungen

SR 22.06.1995 AB 1995, 772
NR 03.10.1995 AB 1995, 2057
SR 04.10.1995 AB 1995, 1014
SR / NR 06.10.1995 Schlussabstimmungen (45:0 / 175:2)

Der Ständerat stellte fest, dass die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse eine der prioritären Aufgaben der Aussen- und der Binnenwirtschaftspolitik sei. Das Gesetz wurde mit 23 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen, nachdem lediglich kleinere Retouchen am Entwurf des Bundesrates angebracht worden waren.

Im Unterschied zum Ständerat beschloss der Nationalrat, dass die technischen Vorschriften so ausgestaltet werden, dass "sie sich nicht" - statt "möglichst wenig" - "als technische Handelshemmnisse auswirken". Zusätzlich sollen sie zu diesem Zweck generell und nicht nur "in der Regel" auf die technischen Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der Schweiz abgestimmt werden. - Auf diese restriktivere Fassung des Nationalrates schwenkte dann auch der Ständerat ein.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

   

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