Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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5. Wirtschaft
94.410 |
Parlamentarische Initiative
(Kommission für Wirtschaft und Abgaben-NR). |
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Bundesbeschluss über die
Fortführung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen
zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen |
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Initiative parlementaire
(Commission de l'économie et des redevances-CN). |
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Arrêté fédéral concernant
la reconduction de l'arrêté fédéral du 6 octobre 1978 instituant une aide financière
en faveur des régions dont l'économie est menacée |
Bericht der Kommission des Nationalrates: 26.04.1994
(BBl III, 241 / FF III, 251)
Stellungsnahme des Bundesrates: 25.05.1994 (BBl III, 250
/ FF III, 260)
91.3314 |
Motion Matthey. Hilfe an
wirtschaftlich bedrohte Regionen. Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978.
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Motion Matthey. Aide aux
régions dont l'économie est menacée. Prorogation de l'arrêté fédéral du 6 octobre
1978. |
Ausgangslage
Am 26. April 1994 stimmte die Kommission in der
Gesamtabstimmung mit 13 gegen 2 Stimmen und bei 2 Enthaltungen dem Antrag Matthey (S, NE)
zu, wonach der sogenannte Bonny-Beschluss, der am 28. Februar 1994 abgelaufen und nicht
ersetzt worden ist, fortzuführen sei. Eine Motion Matthey, welche die Verlängerung oder
Anpassung dieses Bundesbeschlusses verlangt hatte, war übrigens am 20. März 1992 vom
Nationalrat und am 10. Dezember des gleichen Jahres vom Ständerat angenommen worden.
Dieser Vorschlag wurde nun in der Form einer parlamentarischen Initiative der Kommission
konkretisiert, die als ausgearbeiteter Entwurf vorgelegt wurde. Die Kommission ist der
Meinung, dass die Fortführung des Bonny-Beschlusses eine Übergangslösung ist, die es
dem Parlament ermöglicht, sich vertieft und ohne Zeitdruck mit dem neuen
regionalpolitischen Konzept des Bundesrates auseinanderzusetzen. Sie ist indessen bereit,
auf Änderungsanträge einzutreten.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme zur
parlamentarischen Initiative darauf hin, dass er am 27. April 1994 eine entsprechende
Botschaft über Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der
Standortattraktivität der Schweiz verabschiedet hat. Er beantragt, die Fortführung des
Bonny-Beschlusses abzulehnen; diese ungenügende Zwischenlösung, die nur einen sehr
kleinen Zeitgewinn bringen würde, sei in jedem Fall aber unzulänglich und politisch
unbefriedigend.
Verhandlungen
NR |
02/06.06.1994 |
AB 1994, 832, 872 |
SR |
13.06.1994 |
AB 1994, 623 |
NR |
15.06.1994 |
AB 1994, 1045 |
NR / SR |
16.06.1994 |
Dringlichkeit (128:27 / 28:4) |
NR / SR |
17.06.1994 |
Schlussabstimmungen (127:28 / 30:5) |
Der Nationalrat zeigte sich in seiner Mehrheit der
Verlängerung des Bonny-Beschlusses zugeneigt. Er stimmte dem mit 124 gegen 20 Stimmen zu,
entgegen der Stellungnahme von Bundesrat Delamuraz, der es vorgezogen hätte, wenn das
Parlament direkt den Entwurf des Bundesrates beraten hätte, der den Bonny-Beschluss
ersetzen soll. Zwahlen (C, BE) schlug erfolgreich eine Änderung der Bedingungen vor, die
erfüllt sein müssen, um Hilfe zu erhalten. Der Bonny-Beschluss, der sich bisher nur an
Regionen, die auf eine einzige Branche orientiert und von der Arbeitslosigkeit betroffen
waren, richtete, unterstützt damit neu auch Regionen, deren "Entwicklungsstand und
Entwicklungspotential erheblich unter dem schweizerischen Landesmittel liegen" und
eine hohe Arbeitslosenquote aufweisen. Der Nationalrat lehnte es ab, weitere Änderungen
vorzunehmen.
Der Ständerat unterstützte die parlamentarische
Initiative. Er veränderte den Entwurf des Nationalrates indem er den Rahmenkredit
reduzierte und die Gültigkeitsdauer korrigierte. Der Nationalrat schloss sich der
Position des Ständerates an.
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