Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
91.313 |
Standesinitiative Bern.
Förderung des biologischen Landbaus. |
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Initiative du canton de Berne.
Encouragement de l'agriculture biologique |
Bericht der ständerätlichen Kommission: 30.03.1992 (AB
1992, 486)
Bericht der nationalrätlichen Kommission: 19.11.1992 (AB
1992, 2295)
Ausgangslage
Die Initiative des Kantons Bern fordert den Schutz von
pflanzlichen und tierischen Produkten aus biologischem Landbau über die gesetzliche
Anerkennung der Bezeichnung "aus biologischem Landbau" und der
Knospen-Kollektivmarke der Vereinigung Schweizerischer Biologischer Landbau-Organisation
(VSBLO).
Verhandlungen
SR |
12.06.1992 |
AB 1992, 486 |
NR |
30.11.1992 |
AB 1992, 2295 |
Während der Ständerat die Standesinitiative ohne
Gegenstimme verwirft, folgt der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission: Der erste
Teil der Initiative wird ausgeklammert, weil nach Auffassung des Nationalrates die
Umstellung auf biologischen Landbau durch die neuliche Revision des
Landwirtschaftsgesetzes bereits genügend gefördert wird; der zweite Teil, in dem
gefordert wird, dass die schweizerischen Konsumenten über die Herkunft biologischer
Nahrungsmittel durch ein anerkanntes ökologisches Gütezeichen informiert werden, wird
aufrechterhalten. Zu diesem Zweck fordert die Kommission in einer Motion (93.3018) den
Bundesrat auf, zum Schutz von pflanzlichen und tierischen Produkten aus biologischen
Landbau ein ökologisches Gütezeichen einzuführen. Auf Antrag des Bundesrates wird die
Motion aufgrund der zu kurzen Frist, die darin für die Einführung eines solchen
Gütezeichens eingeräumt wurde, in ein Postulat umgewandelt.
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