Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

6. Landwirtschaft

92.032 Abschaffung der Tierversuche. Volksinitiative
Abolition des expériences sur animaux. Initiative populaire

Botschaft: 16.03.1992 (BBl II, 1631 / FF II, 1597)

Ausgangslage

Inhalt der Initiative bildet ein neuer Artikel 25ter Bundesverfassung, wonach jegliche Tierversuche verboten sind. Auch Versuche, die das Versuchstier in keiner Weise belasten, beispielsweise Fütterungsuntersuchungen, einfache Verhaltensbeobachtungen und Mastleistungsprüfungen, wären unzulässig. Selbst Versuche, die im Interesse der Tierwelt durchgeführt werden (Forschung und Entwicklung im veterinärmedizinischen Bereich), wären ausgeschlossen. Die Initiative ist das dritte Volksbegehren zum Thema Tierversuche, das seit Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes (1981) eingereicht wurde.

Der Bundesrat beurteilt die Volksinitiative folgendermassen: Den Interessen des Menschen, aber auch jenen der Tiere, ist mit einer strikten Anwendung der geltenden Tierschutzgesetzgebung besser gedient als mit einer Radikallösung, die dazu führen würde, dass inskünftig in der Schweiz keine Tierversuche mehr durchgeführt werden könnten und dass diese vollumfänglich ins Ausland verlagert würden. In Anbetracht der extremen Zielsetzung der Initiative, der bisherigen Entscheide von Bundesrat, Parlament und Volk zu Volksinitiativen zum Thema Tierschutz sowie der 1991 in Kraft getretenen Änderung des Tierschutzgesetzes, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Initiative "zur Abschaffung der Tierversuche" ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen sei.

Verhandlungen

NR 24.,28.09.1992 AB 1992, 1754, 1774
SR 02.12.1992 AB 1992, 1111
NR / SR 18.12.1992 Schlussabstimmungen (132:35 / 45:0)

Im Nationalrat fand, wenn auch an zwei verschiedenen Tagen, eine eher kurze Debatte zur Volksinitiative statt. Anträge der Grünen und der SP-Fraktion, welche dem Volk einen Gegenvorschlag unterbreiten wollten, wurden mit rund 100 gegen 40 Stimmen abgelehnt. Mit 106 gegen 32 Stimmen abgelehnt wurde der Vorschlag von Weder (U, BS), der die Initiative zur Annahme empfehlen wollte.

Im Ständerat unterstützte niemand die Initiative. Simmen (C, SO) gab zu Bedenken, dass durch die Volksinitiativen, die sich sehr schnell folgen, das berechtigte Anliegen des Tierschutzes, Tierversuche soweit wie möglich durch alternative Methoden zu ersetzen, in Misskredit gebracht werde, weil viele Leute von Zwängerei sprechen und überhaupt nichts mehr von den Argumenten hören wollen.

In der Volksabstimmung vom 7. März 1993 wurde die Volksinitiative mit 72% Nein-Stimmen verworfen (siehe Anhang G).

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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