Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
92.032 |
Abschaffung der Tierversuche.
Volksinitiative |
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Abolition des expériences sur
animaux. Initiative populaire |
Botschaft: 16.03.1992 (BBl II, 1631 / FF II, 1597)
Ausgangslage
Inhalt der Initiative bildet ein neuer Artikel 25ter
Bundesverfassung, wonach jegliche Tierversuche verboten sind. Auch Versuche, die das
Versuchstier in keiner Weise belasten, beispielsweise Fütterungsuntersuchungen, einfache
Verhaltensbeobachtungen und Mastleistungsprüfungen, wären unzulässig. Selbst Versuche,
die im Interesse der Tierwelt durchgeführt werden (Forschung und Entwicklung im
veterinärmedizinischen Bereich), wären ausgeschlossen. Die Initiative ist das dritte
Volksbegehren zum Thema Tierversuche, das seit Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes (1981)
eingereicht wurde.
Der Bundesrat beurteilt die Volksinitiative
folgendermassen: Den Interessen des Menschen, aber auch jenen der Tiere, ist mit einer
strikten Anwendung der geltenden Tierschutzgesetzgebung besser gedient als mit einer
Radikallösung, die dazu führen würde, dass inskünftig in der Schweiz keine
Tierversuche mehr durchgeführt werden könnten und dass diese vollumfänglich ins Ausland
verlagert würden. In Anbetracht der extremen Zielsetzung der Initiative, der bisherigen
Entscheide von Bundesrat, Parlament und Volk zu Volksinitiativen zum Thema Tierschutz
sowie der 1991 in Kraft getretenen Änderung des Tierschutzgesetzes, ist der Bundesrat der
Auffassung, dass die Initiative "zur Abschaffung der Tierversuche" ohne direkten
oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen sei.
Verhandlungen
NR |
24.,28.09.1992 |
AB 1992, 1754, 1774 |
SR |
02.12.1992 |
AB 1992, 1111 |
NR / SR |
18.12.1992 |
Schlussabstimmungen (132:35 / 45:0) |
Im Nationalrat fand, wenn auch an zwei verschiedenen
Tagen, eine eher kurze Debatte zur Volksinitiative statt. Anträge der Grünen und der
SP-Fraktion, welche dem Volk einen Gegenvorschlag unterbreiten wollten, wurden mit rund
100 gegen 40 Stimmen abgelehnt. Mit 106 gegen 32 Stimmen abgelehnt wurde der Vorschlag von
Weder (U, BS), der die Initiative zur Annahme empfehlen wollte.
Im Ständerat unterstützte niemand die Initiative.
Simmen (C, SO) gab zu Bedenken, dass durch die Volksinitiativen, die sich sehr schnell
folgen, das berechtigte Anliegen des Tierschutzes, Tierversuche soweit wie möglich durch
alternative Methoden zu ersetzen, in Misskredit gebracht werde, weil viele Leute von
Zwängerei sprechen und überhaupt nichts mehr von den Argumenten hören wollen.
In der Volksabstimmung vom 7. März 1993 wurde die
Volksinitiative mit 72% Nein-Stimmen verworfen (siehe Anhang G).
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