Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
95.001 |
Getreidegesetz. Änderung |
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Loi sur le blé. Modification |
Botschaft: 11.01.1995 (BBl I, 1073 / FF I, 1049)
Ausgangslage
Nachdem Volk und Stände am 25. September 1994 der
Aufhebung der Verbilligung von inländischem Brotgetreide aus Zolleinnahmen zugestimmt
haben, beantragt der Bundesrat in seiner Botschaft eine entsprechende Anpassung des
Getreidegesetzes an diese Verfassungsänderung. Diese Revision muss nicht nur die
Aufhebung enthalten, sondern auch eine Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel,
welche im Zeitpunkt ihrer Aufhebung in der Zollrückstellung noch vorhanden waren.
Ausserdem möchte der Bundesrat auch der Empfehlung der Schweizerischen Kartellkommission
betreffend die Aufhebung des teilweisen Mahllohnausgleichs Rechnung tragen. An dessen
Stelle soll die Branche neu über Solidaritätsbeiträge zur Strukturbereinigung verfügen
können.
Verhandlungen
SR |
06.03.1995 |
AB 1995, 145 |
NR |
16.03.1995 |
AB 1995, 714 |
SR |
21.03.1995 |
AB 1995, 350 |
NR |
22.03.1995 |
AB 1995, 821 |
SR / NR |
24.03.1995 |
Schlussabstimmungen (41:0/104:55) |
Der Ständerat wollte für die Aufhebung der
Subventionen für inländisches Getreide einen sanften Übergang sicherstellen und
beschloss deshalb mit 29 gegen 6 Stimmen, inländisches Getereide noch bis Ende 1998 mit
den in der Zollrückstellung verbliebenen Mitteln zu verbilligen. Mit 19 gegen 17 Stimmen
stimmte er auch dem Prinzip der Stillegungsbeiträge zu.
Der Nationalrat lehnte es mit 57 zu 52 Stimmen ab,
den Beschlüssen des Ständerats zu folgen, nachdem Hämmerle (S, GR) und Bundesrat
Delamuraz daran erinnert hatten, dass die Aufhebung der Verbilligung von Brotgetreide eine
Massnahme zur Sanierung des Bundeshaushalts sei. Im weiteren strich die Volkskammer ohne
Gegenstimme die Bestimmung, die Getreidemühlen zu Solidaritätsbeiträgen zu
verpflichten.
In der Differenzbereinigung beharrte der Ständerat
mit 26 gegen 5 Stimmen auf der Weitersubventionierung bis Ende 1998. Diskussionslos
angenommen wurde hingegen die Streichung der Bestimmung über die Solidaritätsbeiträge.
Am 23. März 1995 stimmte der Nationalrat schliesslich der Fortführung der
Verbilligung von Inlandgetreide bis Ende 1998 zu.
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