Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
93.068 |
Schweizerische Genossenschaft
für Getreide und Futtermittel. Bundesbeschluss |
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Coopérative suisse des
céréales et matières fourragères. Modification de l'arrêté |
Botschaft: 01.09.1993 (BBl III, 633 / FF III, 594)
Ausgangslage
Der Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1984 über die
Schweizerische Genossenschaft für Getreide und Futtermittel (SR 916.112.218) ist bis Ende
1994 befristet. Er soll um längstens fünf Jahre verlängert werden. Dabei soll die
Kontingentierung der Futtermittelimporte aufgehoben werden.
Damit wird die Schweizerische Genossenschaft für Getreide
und Futtermittel (GGF) für den Vollzug der ihr vom Bund übertragenen Aufgaben in den
nächsten Jahren weiterhin zur Verfügung stehen. In dieser Zeit wird aufgrund der
Entwicklungen in den Bereichen der Agrar- und Aussenhandelspolitik zu erörtern sein, in
welcher Form und mit welchen Aufgaben die GGF auf längere Frist weitergeführt werden
soll.
Verhandlungen
SR |
17.03.1994 |
AB 1994, 331, 776 |
NR |
09.06.1994 |
AB 1994, 959, 1252 |
SR / NR |
17.06.1994 |
Schlussabstimmungen (42:0 / 113:4) |
Beide Räte haben den Entwurf ohne Änderungen angenommen.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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