Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
94.050 |
Erhaltung der wandernden
wildlebenden Tierarten. Übereinkommen |
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Espèces migratrices
appartenant à la faune sauvage. Convention |
Botschaft: 25.05.1994 (BBl III, 929 / FF III, 917)
Ausgangslage
Das Übereinkommmen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der
wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention oder "CMS") trat schon am
1. November 1983 in Kraft. Am 1. Mai 1994 umfasste es bereits 44 Vertragsparteien,
darunter die Europäische Union. Es handelt sich um ein weltweites Rahmen-Übereinkommen
mit dem Ziel der Erhaltung gefährdeter wandernder Tierarten und von deren Lebensräumen,
namentlich durch den Abschluss internationaler Regionalabkommen zur Erhaltung bestimmter
Arten und ihrer Biotope, sowie durch Schutz, Erforschung und ständige Überwachung
(Monitoring) gewisser besonders schutzwürdiger Arten.
Verhandlungen
SR |
22.09.1994 |
AB 1994, 863 |
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2376 |
Der Stände- und Nationalrat stimmten dem
Übereinkommen diskussionslos und einstimmig zu.
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