Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

6. Landwirtschaft

94.050 Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten. Übereinkommen
Espèces migratrices appartenant à la faune sauvage. Convention

Botschaft: 25.05.1994 (BBl III, 929 / FF III, 917)

Ausgangslage

Das Übereinkommmen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention oder "CMS") trat schon am 1. November 1983 in Kraft. Am 1. Mai 1994 umfasste es bereits 44 Vertragsparteien, darunter die Europäische Union. Es handelt sich um ein weltweites Rahmen-Übereinkommen mit dem Ziel der Erhaltung gefährdeter wandernder Tierarten und von deren Lebensräumen, namentlich durch den Abschluss internationaler Regionalabkommen zur Erhaltung bestimmter Arten und ihrer Biotope, sowie durch Schutz, Erforschung und ständige Überwachung (Monitoring) gewisser besonders schutzwürdiger Arten.

Verhandlungen

SR 22.09.1994 AB 1994, 863
NR 14.12.1994 AB 1994, 2376

Der Stände- und Nationalrat stimmten dem Übereinkommen diskussionslos und einstimmig zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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