Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

6. Landwirtschaft

94.011-1 Tierschutz. Übereinkommen (Landwirtschaftliche Tierhaltung)
Protection des animaux. Convention (Prot. des animaux dans les élevages)
94.011-2 Tierschutz. Übereinkommen (Internationaler Handel)
Protection des animaux. Convention (Commerce international)

Botschaft: 26.01.1994 (BBl II, 377, 370 / FF II, 372, 366)

Ausgangslage

Das Europäische Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen umschreibt die Grundsätze für die Fütterung, die Pflege und die Unterbringung der Tiere, die für den Bedarf des Menschen gezüchtet und gehalten werden. Mit der Änderung wird der Geltungsbereich des Übereinkommens auf die Zucht von Tieren ausgedehnt sowie auf bestimmte Aspekte bei der Haltung von Tieren erweitert. Erfasst werden neu auch Tiere, die unter Anwendung gentechnologischer Methoden gezüchtet werden. Natürliche und künstliche Zuchtmethoden, die den Tieren Leiden oder Schäden zufügen, und die Verabreichung von Substanzen im Futter, die das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere beeinträchtigen können, werden verboten. Weiter werden die Anforderungen beim Töten von Tieren auf dem Betrieb geregelt. Die neuen Bestimmungen gehen etwas weiter als die geltende schweizerische Tierschutzgesetzgebung. Es ist vorgesehen, das schweizerische Recht im Rahmen der geplanten Revision der Tierschutzverordnung anzupassen.

Das Übereinkommen vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen bezweckt, den Handel mit unmittelbar bedrohten Tier- und Pflanzenarten weitgehend zu unterbinden und jenen mit potentiell gefährdeten Arten einer internationalen Kontrolle zu unterwerfen. Bei der Änderung geht es darum, der Europäischen Union den Beitritt zum Übereinkommen zu ermöglichen.

Verhandlungen

NR 09.06.1994 AB 1994, 962
SR 28.09.1994 AB 1994, 929

Den zwei Übereinkommen stimmte der Nationalrat ohne Gegenstimme diskussionslos zu. Die Kommission begrüsste in ihrem schriftlichen Bericht, dass mit den Änderungen des ersten Übereinkommens der Entwicklung der Haltungs- und Zuchtmethoden seit Erlass des Übereinkommens vor 18 Jahren Rechnung getragen wird.

Der Ständerat stimmte den Übereinkommen ohne Diskussion einstimmig zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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