Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

6. Landwirtschaft

93.102 Tierseuchengesetz. Änderung
Loi sur les épizooties. Modification

Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)

Ausgangslage

Die Anpassung an das EG-Recht bedingt eine laufende Aktualisierung der Liste der staatlich bekämpften Tierseuchen sowie neue Vorschriften über die Ziele der Tierseuchenbekämpfung, über vorbeugende Massnahmen, über die Früherkennung möglicher Tierseuchen und über die Kosten ihrer Bekämpfung.

Verhandlungen

SR 18.03.1993 AB 1993, 206
NR 27.04.1993 AB 1993, 749
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (37:0 / 130:1)

Beim Tierseuchengesetz wurden zwischen Eurolex und Swisslex keine materiellen, nur einige formelle Änderungen vorgenommen. So wurde z.B. der Ausdruck "unschädlich beseitigen" mit "entsorgen" ersetzt. Der Ständerat stimmte der Vorlage ohne Diskussion einstimmig zu.

Im Nationalrat wurde ein Nichteintretensantrag von Bischof (D, ZH) mit offensichtlichem Mehr abgelehnt. Bischof hatte argumentiert, es gebe keine Notwendigkeit, das Gesetz anzupassen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ableiten lasse.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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