Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
93.102 |
Tierseuchengesetz. Änderung
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Loi sur les épizooties.
Modification |
Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)
Ausgangslage
Die Anpassung an das EG-Recht bedingt eine laufende
Aktualisierung der Liste der staatlich bekämpften Tierseuchen sowie neue Vorschriften
über die Ziele der Tierseuchenbekämpfung, über vorbeugende Massnahmen, über die
Früherkennung möglicher Tierseuchen und über die Kosten ihrer Bekämpfung.
Verhandlungen
SR |
18.03.1993 |
AB 1993, 206 |
NR |
27.04.1993 |
AB 1993, 749 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (37:0 / 130:1) |
Beim Tierseuchengesetz wurden zwischen Eurolex und Swisslex
keine materiellen, nur einige formelle Änderungen vorgenommen. So wurde z.B. der Ausdruck
"unschädlich beseitigen" mit "entsorgen" ersetzt. Der Ständerat
stimmte der Vorlage ohne Diskussion einstimmig zu.
Im Nationalrat wurde ein Nichteintretensantrag von
Bischof (D, ZH) mit offensichtlichem Mehr abgelehnt. Bischof hatte argumentiert, es gebe
keine Notwendigkeit, das Gesetz anzupassen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ableiten
lasse.
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