Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
92.038 |
Bundeshaushalt.
Sanierungsmassnahmen 1992 |
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Finances fédérales. Mesures
d'assainissement 1992 |
Botschaft: 25.03.1992 (BBl III, 349 / FF III, 341)
Zusatzbotschaft: 09.09.1992 (BBl V, 1235 / FF V, 1171)
Ausgangslage
Aufgrund der starken Verschlechterungen des Bundesfinanzen
sieht der Bundesrat - auf Gesetzes- und Verfassungsstufe - drastische Sanierungsmassnahmen
in Form von Ausgabenkürzungen und Mehreinnahmen vor.
Zur Verringerung der Ausgaben schlägt der Bundesrat
gezielte Kürzungen durch Änderung von Subventionserlassen auf Parlamentsstufe vor,
ferner eine lineare Kürzung der Subventionen um 10 Prozent sowie verschiedene
Verordnungsänderungen im Bereich der Abgeltungen und Finanzhilfen. Diese Kürzungen
betreffen die Land- und Forstwirtschaft, die konzessionierten Transportunternehmungen, den
Zivilschutz, die Kultur und andere Bereiche. Dazu sind folgende Gesetzestexte notwendig:
- A. Bundesgesetz über den Abbau von Finanzhilfen und
Abgeltungen;
- B. Bundesbeschluss über den Abbau von Finanzhilfen und
Abgeltungen;
- C. Bundesbeschluss über die lineare Beitragskürzung in den
Jahren 1993-1995.
Im Sanierungspaket sind auch Massnahmen auf der
Einnahmenseite vorgesehen: eine Erhöhung des Treibstoffgrundzolls und der Tabaksteuer,
eine teilweise Ausschüttung der Nationalbankgewinne und die Aufhebung des
Spielbankenverbots in der Schweiz. In seiner Ergänzungsbotschaft vom 9. September
schlägt der Bundesrat angesichts der weiteren Verschlechterung der Bundesfinanzen gar
vor, das Bundesgesetz über die Erhöhung des Treibstoffgrundzolls in einen dringlichen
Bundesbeschluss umzuwandeln.
- D. Bundesgesetz über die Erhöhung des
TreibstoffgrundzollTreibstoffgrundzolls;
- Dbis. Bundesbeschluss über die Erhöhung des
Treibstoffgrundzolls;
- E. Änderung des NationalbankgesetzNationalbankgesetzes.
Auf Verfassungsstufe sieht der Bundesrat eine
"Ausgabenbremse" vor (Ausgabenbeschlüsse, die über die Anträge des Bundesrats
hinausgehen, erfordern das absolute Mehr in beiden Räten) sowie die Aufhebung des
Spielbankenverbots in der Schweiz.
- F. Bundesbeschluss über die Aufhebung des
SpielbankenverbotSpielbankenverbots;
- G. Bundesbeschluss über eine AusgabenbremseAusgabenbremse.
Verhandlungen
SR |
17.06.1992 |
AB 1992, 546 |
NR |
30.09/01.10.1992 |
AB 1992, 1783, 1897 |
SR |
05.10.1992 |
AB 1992, 948 |
NR |
06.10.1992 |
AB 1992, 1977 |
SR |
07.10.1992 |
AB 1992, 1004 |
NR |
07.10.1992 |
AB 1992, 2039 |
SR |
09.10.1992 |
Schlussabstimmungen (A:41:0 / C:40:0 / D:42:1
/ E:40:3 / F:34:1) |
NR |
09.10.1992 |
Schlussabstimmungen (A:145:6 / C:137:9 /
D:152:30 / E:154:2 / F:113:58) |
Am 17. Juni heisst der Ständerat das
Sanierungsprogramm des Bundesrats grundsätzlich gut, bringt aber verschiedene Änderungen
an. Bei den Ausgabenkürzungen geht er weniger weit als der Bundesrat und schmälert
dessen Sparziel um 180 Millionen Franken. Mit 23 zu 14 Stimmen stimmt er der Erhöhung des
Treibstoffgrundzolls um 25 Rappen pro Liter zu. Er verwirft die Anträge, diese Erhöhung
auf 20 Rappen zurückzubinden (26:9) und einen grösseren Teil dieser Mehreinnahmen für
die Strassenrechnung zu verwenden (23:14). Er spricht sich ebenfalls für eine
zusätzliche Ausschüttung der Nationalbankgewinne sowie für die Zulassung von
Spielbanken aus. Mit 15 zu 13 Stimmen beschliesst er hingegen, nicht auf die
Ausgabenbremse einzutreten.
Am 30. September beschliesst der Nationalrat, die
Benzinpreiserhöhung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nicht - wie vom Bundesrat
in seiner Ergänzungsbotschaft vom 9. September verlangt - durch einen dringlichen
Bundesbeschluss erfolgen zu lassen. Erhöht werden soll nur der Grundzoll, nicht aber der
Zollzuschlag. Mit 86 zu 79 Stimmen beschliesst er, den Treibstoffzoll lediglich um 20
anstatt um 25 Rappen pro Liter zu erhöhen, um das drohende Referendum abzuwenden. Im
übrigen werden die Kürzungsanträge des Bundesrates gutgeheissen.
Am 1. Oktober behandelt die Volkskammer die restlichen
Teilvorlagen des Sanierungsprogramms. Die Änderung des Nationalbankgesetzes passiert mit
127 gegen 7 Stimmen. Von der Ausschüttung der rund 400 Millionen Franken profitieren der
Bund zu einem Drittel und die Kantone zu zwei Dritteln. Bei der Zuweisung an die Kantone
werden die Bevölkerungszahl und die Finanzkraft zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die
Aufhebung des Spielbankenverbots wird trotz moralischer und rechtlicher Bedenken einiger
Ratsmitglieder mit 90 gegen 31 Stimmen angenommen. Schliesslich spricht sich der
Nationalrat mit 98 gegen 41 Stimmen auch für eine - allerdings auf fünf Jahre befristete
- Ausgabenbremse aus.
Am 5. Oktober hält der Ständerat in der
Differenzbereinigung mit 22 zu 19 Stimmen an der Treibstoffzollerhöhung um 25 Rappen pro
Liter fest, lehnt aber wie der Nationalrat das Dringlichkeitsverfahren ab, womit der
Beschluss Dbis dahinfällt. Ebenfalls bestätigt wird der Beschluss, nicht auf die
Ausgabenbremse einzutreten, womit auch dieses Geschäft endgültig vom Tisch ist. Bei den
Ausgabenkürzungen hingegen macht er alle Ausnahmen rückgängig und schliesst sich damit
den Beschlüssen des Nationalrates an. Bei der Verteilung der Nationalbankgewinne an die
Kantone fordert der Ständerat eine andere Formel als der Nationalrat: Die
Bevölkerungszahl soll zu 5/8 und die Finanzkraft zu 3/8 berücksichtigt werden.
Nachdem der Nationalrat am 6. Oktober an seinem
Beschluss, den Treibstoffzoll nur um 20 Rappen pro Liter zu erhöhen, festgehalten hat,
schliesst sich am 7. Oktober der Ständerat diesem Standpunkt an. Gleichentags
übernimmt der Nationalrat den vom Ständerat vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel
(5/8 und 3/8) für die den Kantonen zufallenden Nationalbankgewinne.
Am 9. Oktober verabschieden die Eidgenössischen Räte in
der Schlussabstimmung das Bundesgesetz über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen,
den Bundesbeschluss über die lineare Beitragskürzung in den Jahren 1993-1995, die
Erhöhung des Treibstoffgrundzolls um 20 Rappen, die Änderung des Nationalbankgesetzes
und die Aufhebung des Spielbankenverbots.
Da gegen die Treibstoffzollerhöhung ein Referendum
zustandekommt, muss sie dem Volk vorgelegt werden. An der gleichen Abstimmung vom 7. März
haben Volk und Stände auch über die Verfassungsänderung zur Aufhebung des
Spielbankenverbots zu befinden: Das Bundesgesetz über die Erhöhung des
Treibstoffgrundzolls wird mit 54,6% Ja-Stimmen angenommen und am 8. Oktober, 0.00 Uhr in
Kraft gesetzt; der Bundesbeschluss über die Aufhebung des Spielbankenverbots wird mit
72,5% Ja-Stimmen und von sämtlichen Kantonen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug
50,5%.
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