Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
92.082 |
Anlagefondsgesetz. Revision
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Loi sur les fonds de
placements. Révision |
Botschaft: 14.12.1992 (BBl 1993 I, 217 / FF 1993 I, 189)
Mo 93.3528 (Rechtskommission-NR 92.082) Fiskalische
Massnahmen im Bereich der Anlagefonds
(Commission des affaires juridiques-CN 92.082)
Allègements fiscaux dans le domaine des placements
Ausgangslage
Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung die
Totalrevision des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über die Anlagefonds. Mit dieser
Revision soll die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz wiederhergestellt, das
Gesetz an die entsprechenden europäischen Richtlinien angepasst und der Anlegerschutz
durch erhöhte Transparenz verbessert werden. Der Revisionsentwurf beschränkt sich auf
grundlegende Bestimmungen und verfolgt als einzigen Zweck den Schutz der Anleger. Deren
Stellung wird durch die Ausweitung der Parteirechte im Verwaltungsverfahren sowie durch
erweiterte Auskunfts- und Informationsmöglichkeiten verbessert. Als weitere Neuerung wird
die Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden über Anlagefonds geregelt.
Verhandlungen
NR |
16.12.1993 |
AB 1993, 2449 |
SR |
01.03.1994 |
AB 1994, 17 |
NR |
15.03.1994 |
AB 1994, 350 |
SR |
17.03.1994 |
AB 1994, 308 |
NR / SR |
18.03.1994 |
Schlussabstimmungen (170:0 / 42:0) |
Im Bestreben, die Wettbewerbsfähigket des schweizerischen
Anlagemarktes zu stärken, stimmt der Nationalrat der Totalrevision des
Anlagefondsgesetzes mit 110 Stimmen einhellig zu. Abgelehnt wird die Bestimmung, wonach
der Bundesrat die Zahl der an einem bankinternen Sondervermögen beteiligten Personen
begrenzen kann. Mit 70 zu 42 Stimmen angenommen wird der Antrag Poncet (L, GE), wonach bei
der internationalen Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden auf die Weiterleitung von
Informationen zu verzichten ist, solange die Rechtshilfe in Strafsachen nicht gewährt
wird. Trotz des Widerstands des Bundesrats und der Ratslinken wird mit 58 gegen 49 Stimmen
eine Motion der Kommission für Rechtsfragen angenommen, die für den Anlagemarkt
Steuerentlastungen fordert. Dabei geht es in erster Linie um eine europaverträgliche
Ausgestaltung der Verrechnungssteuer. Eine linke Minderheit stellt sich diesem von ihr als
Steuerprivilegierung bezeichneten Ansinnen vergeblich entgegen. Auch Bundesrat Stich
erinnert ohne Erfolg an die neulichen Entlastungen bei den Stempelabgaben.
Der Ständerat schliesst sich weitgehend den
Beschlüssen des Nationalrates an und nimmt die Gesetzesrevision mit 25 zu 0 Stimmen an.
Allerdings verwirft er stillschweigend die vom Nationalrat beschlossenen Einschränkungen
im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und kommt auf die Version des Bundesrates
zurück, die nur einen einzigen Fall vorsieht, in dem keine Informationen an die
Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden können, nämlich dann, wenn die
RechtshilfeRechtshilfe in Strafsachen ausgeschlossen ist. Hingegen schliesst er sich dem
Nationalrat an, indem er die Motion über die Neugestaltung der Verrechnungssteuer annimmt
(mit 13 gegen 8 Stimmen). Ebenfalls dem Nationalrat folgt er, indem er gegen die
Empfehlung seiner Kommission dem Bundesrat die Kompetenz abspricht, die Zahl der Personen
zu begrenzen, die sich an bankinternen Sondervermögen beteiligen (15 gegen 13 Stimmen).
Am 15. März hält der Nationalrat an zwei
Differenzen zum Ständerat fest. Sie betreffen die Bestimmung des Verkehrswertes von
Grundstücken (Überprüfung oder Schätzung) sowie die Regelung von Streitigkeiten aus
dem Kollektivanlagevertrag. Bei der Frage der Rechtshilfe hingegen schliesst er sich dem
Ständerat an.
Am 17. März schliesst sich der Ständerat dem
Nationalrat an und räumt ohne weitere Diskussion die letzten Differenzen aus.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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