Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
7. Öffentliche Finanzen
92.3249 |
Mo. Delalay. Generelle
Steueramnestie |
|
Mo. Delalay. Amnistie fiscale
générale |
93.3540 |
Mo Rechtskommission-NR
(92.3249) (minorité Rechsteiner). |
|
Wirksamere Ausgestaltung des
Steuerhinterziehungsverfahrens |
|
Mo Commission des affaires
juridiques-CN (92.3249) (minorité Rechsteiner). |
|
Forme plus efficace de la
procédure en matière de fraude fiscale |
92.304 |
Standesinitiative Wallis.
Steueramnestie |
|
Initiative du canton du Valais
Amnistie fiscale |
Bericht der Kommission des Ständerates: 10.02.1993
Bericht der Kommission des Nationalrates: 23.11.1993
93.301 |
Standesinitiative Jura
Steueramnestie |
|
Initiative du canton du Jura
Amnistie fiscale |
Bericht der ständerätlichen Kommission: 10.02.1993
Bericht der nationalrätlichen Kommission: 23.11.1993
Ausgangslage
Am 17. Juni 1992 reicht Ständerat Delalay (C, VS) eine
Motion ein, in der er den Bundesrat ersucht, die gesetzlichen Bestimmungen für eine
generelle Steueramnestie vorzubereiten, die sich auf Bundes-, Kantons und Gemeindesteuern
erstreckt. In diesen Bestimmungen sollen der Zeitpunkt für die Amnestie zwischen 1993 und
1997 festgelegt sowie die Voraussetzungen und die Auswirkungen definiert werden. Als
Begründung führt der Motionär an, dass eine bessere Einhaltung der Steuergesetze auch
zur Sanierung der Finanzenlage beitrage. Die Amnestien von 1945 und 1969 hätten
diesbezüglich positive Ergebnisse gezeitigt, und eine Amnestie pro Generation (alle 25
Jahre) liesse sich also rechtfertigen.
Am 17. Juli 1992 verlangt der Kanton Wallis mit einer
Standesinitiative die Anordnung einer Steueramnestie, die sich für die Bundessteuern auf
die ganze Schweiz erstreckt und auch für die Kantone angeordnet werden soll, welche dies
- gestützt auf ihre eigene Gesetzgebung - wünschen.
Am 18. Januar 1993 reicht auch der Kanton Jura
"angesichts der sehr grossen Defizite der öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone,
Gemeinden) und der enormen Summen auf Treuhandguthaben, unter anderem auch im Ausland, die
steuerlich nicht deklariert sind", eine Standesinitiative mit dem Ziel einer neuen
Steueramnestie ein.
Verhandlungen
SR |
01.03.1993 |
AB 1993, 3 |
NR |
18.03.1994 |
AB 1994, 549 |
Im Frühling 93 nahm der Ständerat die Motion
Delalay mit 28 gegen 10 Stimmen an - entgegen der Stellungnahme seiner Kommission und des
Bundesrates. Die Vertreter der Amnestie unterstrichen den Erfolg der früheren Amnestien
und den finanziellen Ertrag einer solchen Massnahme. Für die Gegner, deren Argumentation
von Petitpierre (R, GE) als Sprecher der Kommission zusammengefasst wurde, macht eine
Steueramnestie die Steuerhinterziehung zur Gewohnheitssache und bedeutet eine Verletzung
des Gleichheitsprinzips. Nach der Annahme der Motion beschloss der Rat, die zwei
Standesinitiativen abzuschreiben.
Bundesrat Stich, der die Motion auch im Nationalrat
bekämpfte, erinnerte daran, dass eine Amnestie einen Bruch der Rechtsordnung bedeute und
schlussendlich auf die Anerkennung der Unfähigkeit des Staates hinauslaufe, Steuerdelikte
nachzuweisen und wirkungsvoll sanktionieren zu können. Er erklärte sich hingegen bereit,
eine Motion einer Kommissionsminderheit entgegenzunehmen, die als Alternative zu einer
Amnestie vorgestellt wurde. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, wirkungsvollere
Massnahmen für den Kampf gegen die Steuerhinterziehung vorzuschlagen. Der Bundesrat
konnte keine Mehrheit gewinnen: in einer Abstimmung unter Namensaufruf wurde die Amnestie
mit 95 gegen 87 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, angenommen und die Minderheitsmotion mit 91
gegen 89 Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt. Die Standesinitiativen der Kantone Wallis
und Jura wurden abgeschrieben.
94.426 |
Parlamentarische Initiative (Delalay).
Allgemeine Steueramnestie |
|
Initiative parlementaire (Delalay).
Amnistie fiscale générale |
Bericht der ständerätlichen Kommision: 29.05.1995
Am 7. Oktober 1994 reicht Ständerat Delalay (C, VS) eine
parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs ein, die von 27
Mitunterzeichnern unterstützt wird. Darin wird dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt,
in den Jahren 1995 bis 1999 eine einmalige Steueramnestie durchzuführen, die sich auf
Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden erstreckt. Die Bundesgesetzgebung soll den
Zeitpunkt der Amnestie festlegen und deren Voraussetzungen und Wirkungen bestimmen. Der
Urheber begründet die Einreichung seiner Initiative mit dem Zögern und der Langsamkeit,
mit der der Bundesrat die Beschlüsse des Parlaments in dieser Sache umsetze.
Verhandlungen
SR |
14.06.1995 |
AB 1995, 610 |
Im Sommer 95 beschloss der Ständerat mit 28 gegen 7
Stimmen der Initiative Folge zu geben. Die Verfechter einer Amnestie verlangten eine
"richtige" Amnestie. Sie kritisierten den Entwurf des Bundesrates, den dieser am
29. März 95 in die Vernehmlassung gegeben hatte. Darin war vorgesehen, die
Steuerhinterzieher zwar von allen Strafen zu befreien, sie aber die Nachsteuern bezahlen
zu lassen. Der Ständerat zeigte so seine Entschlossenheit und behielt sich vor, das
Dossier wieder zu übernehmen.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|