Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
93.076 |
Allgemeine
Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds. |
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Teilnahme der Schweiz |
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Accords généraux d'emprunt
du Fonds monétaire international. |
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Participation de la Suisse
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Botschaft: 15.09.1993 (BBl III, 625 / FF III, 585)
Ausgangslage
Der Bundesrat schlägt eine Verlängerung der
schweizerischen Teilnahme an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des
Internationalen Währungsfonds (IWF) vor. Die Schweiz hat als Mitglied des IWF wie auch
als Mitglied der Zehnergruppe der Weiterführung der AKV zugestimmt. Im vorliegenden
Verlängerungsbeschluss geht es um die Genehmigung der durch Stillschweigen erfolgten
Erklärung des Bundesrates, dass die Schweiz ihre Teilnahme an den AKV während der neuen
fünfjährigen Laufzeit fortsetze. Dies erlaubt es der Schweizerischen Nationalbank, für
die Zeit vom 26. Dezember 1993 bis 25. Dezember 1998 mit einer unveränderten Kreditzusage
von 1020 Millionen Sonderziehungsrechten (2135 Mio. Fr.) an den AKV zu partizipieren.
Verhandlungen
NR |
06.12.1993 |
AB 1993, 2210 |
SR |
14.12.1993 |
AB 1993, 996 |
Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat
stimmen der Verlängerung der schweizerischen Teilnahme an den AKV einhellig (mit 83 bzw.
31 Stimmen) und diskussionslos zu.
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