Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

7. Öffentliche Finanzen

93.076 Allgemeine Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds.
Teilnahme der Schweiz
Accords généraux d'emprunt du Fonds monétaire international.
Participation de la Suisse

Botschaft: 15.09.1993 (BBl III, 625 / FF III, 585)

Ausgangslage

Der Bundesrat schlägt eine Verlängerung der schweizerischen Teilnahme an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF) vor. Die Schweiz hat als Mitglied des IWF wie auch als Mitglied der Zehnergruppe der Weiterführung der AKV zugestimmt. Im vorliegenden Verlängerungsbeschluss geht es um die Genehmigung der durch Stillschweigen erfolgten Erklärung des Bundesrates, dass die Schweiz ihre Teilnahme an den AKV während der neuen fünfjährigen Laufzeit fortsetze. Dies erlaubt es der Schweizerischen Nationalbank, für die Zeit vom 26. Dezember 1993 bis 25. Dezember 1998 mit einer unveränderten Kreditzusage von 1020 Millionen Sonderziehungsrechten (2135 Mio. Fr.) an den AKV zu partizipieren.

Verhandlungen

NR 06.12.1993 AB 1993, 2210
SR 14.12.1993 AB 1993, 996

Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat stimmen der Verlängerung der schweizerischen Teilnahme an den AKV einhellig (mit 83 bzw. 31 Stimmen) und diskussionslos zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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