Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
94.086 |
Mitwirkung der Schweiz an
internationalen Währungsmassnahmen |
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Mesures monétaires
internationales. Collaboration de la Suisse |
Botschaft: 03.10.1994 (BBl V, 599 / FF V, 586)
Ausgangslage
Der Bundesbeschluss vom 20. März 1975 über die
Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen ermächtigt den Bundesrat,
"zur Verhütung oder Behebung ernsthafter Störungen der internationalen
Währungsbeziehungen mitzuwirken und in diesem Rahmen Vereinbarungen mit internationalen
Organisationen und mit anderen Staaten abzuschliessen." Hiefür steht ein Kredit bzw.
Garantieplafonds von 1 Milliarde Franken zur Verfügung. Der Bundesbeschluss wird am
15. Juli 1995 auslaufen. Die zahlreichen internationalen Hilfsaktionen der
Berichtsperiode zeigen, dass eine Weiterführung notwendig ist. Der Bundesrat beantragt
daher, ihn unverändert um weitere zehn Jahre zu verlängern.
Verhandlungen
NR |
15.12.1994 |
AB 1994, 2386 |
SR |
07.03.1995 |
AB 1995, 158 |
NR / SR |
23.03.1995 |
Schlussabstimmungen (148:17 / 44:0) |
Der Nationalrat und der Ständerat stimmten
der Vorlage des Bundesrates diskussionslos zu.
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