Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

7. Öffentliche Finanzen

94.078 Aufnahme von Bundesanleihen
Emprunts de la Confédération

Botschaft: 07.09.1994 (BBl V, 151 / FF V, 153)

Ausgangslage

Gemäss Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung fallen Beschlüsse über die Aufnahme von Anleihen in den Geschäftskreis der Bundesversammlung. Bisher haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode zur Aufnahme von Anleihen ermächtigt, letztmals mit Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1991 für die Dauer der Legislaturperiode 1991-1995. Aus diesem Grunde unterbreitet der Bundesrat den Entwurf eines Bundesbeschlusses, welcher den Bundesrat ermächtigen soll, während der Legislaturperiode 1995-1999 Anleihen aufzunehmen.

Verhandlungen

SR 07.03.1995 AB 1995, 157
NR 22.06.1995 AB 1995, 1524

Der Ständerat hat den Entwurf des Bundesrates ohne Diskussion mit 35 Stimmen, der Nationalrat mit 113 Stimmen, in beiden Räten ohne Gegenstimmen, angenommen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

   

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