Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

9. Verkehr

92.017 Luftlinienverkehr. Abkommen
Trafic aérien de ligne. Accord

Botschaft: 12.02.1992 (BBl II, 1202 / FF II, 1193)

Ausgangslage

Der Betrieb internationaler Luftverkehrslinien wird zur Hauptsache in mehrseitigen Übereinkommen und in bilateralen Luftverkehrsabkommen geregelt. In diesen Abkommen werden insbesondere der Marktzutritt, das Beförderungsangebot und die Tarife vereinbart. Der Linienverkehr von und nach der Schweiz beruht meistens auf zweiseitigen Abkommen. Der Bundesrat beantragt die Genehmigung von sieben neuen Abkommen, die mit Oman, Hong Kong, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Zimbabwe, Australien, Venezuela und Jemen abgeschlossen worden sind. Damit erhält die Swissair das Recht, Destinationen in diesen Ländern in ihren Flugplan aufzunehmen. Im weiteren sollen Änderungen in vier bisherigen Abkommen genehmigt werden.

Verhandlungen

A. Bundesbeschluss betreffend verschiedene Abkommen über den Luftlinienverkehr
A. Arrêté fédéral concernant divers accords sur le trafic aérien de ligne

SR 09.06.1992 AB 1992, 397
NR 06.10.1992 AB 1992, 1966

B. Bundesbeschluss betreffend die Änderung von vier Abkommen über den Luftlinienverkehr
B. Arrêté fédéral concernant la modification de quatre accords sur le trafic aérien de ligne

SR 09.06.1992 AB 1992, 397
NR 06.10.1992 AB 1992, 1966

Den beiden Vorlagen wurde in beiden Räten diskussionslos zugestimmt.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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