Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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9. Verkehr
92.017 |
Luftlinienverkehr. Abkommen |
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Trafic aérien de ligne. Accord |
Botschaft: 12.02.1992 (BBl II, 1202 / FF II, 1193)
Ausgangslage
Der Betrieb internationaler Luftverkehrslinien wird zur
Hauptsache in mehrseitigen Übereinkommen und in bilateralen Luftverkehrsabkommen
geregelt. In diesen Abkommen werden insbesondere der Marktzutritt, das
Beförderungsangebot und die Tarife vereinbart. Der Linienverkehr von und nach der Schweiz
beruht meistens auf zweiseitigen Abkommen. Der Bundesrat beantragt die Genehmigung von
sieben neuen Abkommen, die mit Oman, Hong Kong, den Vereinigten Arabischen Emiraten,
Zimbabwe, Australien, Venezuela und Jemen abgeschlossen worden sind. Damit erhält die
Swissair das Recht, Destinationen in diesen Ländern in ihren Flugplan aufzunehmen. Im
weiteren sollen Änderungen in vier bisherigen Abkommen genehmigt werden.
Verhandlungen
A. Bundesbeschluss betreffend verschiedene Abkommen
über den Luftlinienverkehr
A. Arrêté fédéral concernant divers accords sur le trafic aérien de ligne
SR |
09.06.1992 |
AB 1992, 397 |
NR |
06.10.1992 |
AB 1992, 1966 |
B. Bundesbeschluss betreffend die Änderung von vier
Abkommen über den Luftlinienverkehr
B. Arrêté fédéral concernant la modification de quatre accords sur le trafic aérien
de ligne
SR |
09.06.1992 |
AB 1992, 397 |
NR |
06.10.1992 |
AB 1992, 1966 |
Den beiden Vorlagen wurde in beiden Räten diskussionslos
zugestimmt.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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