Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
9. Verkehr
94.096 |
Internationaler
Eisenbahnverkehr (COTIF). Übereinkommen |
|
Transports internationaux
ferroviaires (COTIF). Convention |
Botschaft: 02.11.1994 (BBl 1995 I, 339 / FF 1995 I, 344)
Ausgangslage
Der Bundesrat beantragt, einige Änderungen des
Übereinkommens vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr zu genehmigen.
Die Generalversammlung hat hauptsächlich institutionelle Bestimmungen geändert. Bei den
Änderungen, die der Ratifikation bedürfen, handelt es sich um folgende:
- der bisher der Schweiz de jure zufallende Vorsitz im
Ausschuss entfällt;
- die Amtszeit des Generaldirektors und des
Vizegeneraldirektors wird auf fünf Jahre beschränkt; sie sind jedoch ohne Einschränkung
wiederwählbar;
- der Verwaltungsausschuss zählt neu zwölf statt elf
Mitglieder;
- die Rechnungsprüfung durch die Schweiz beschränkt sich
künftig nicht nur auf eine formale Prüfung; zu diesem Zweck wurde das Übereinkommen um
das "Zusatzmandat für die Rechnungsprüfung" erweitert.
Des weiteren erfahren die Anhänge A und B zum
Übereinkommen (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale
Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) bzw. von Gütern (CIM) einige zum
Teil erhebliche Anpassungen vor allem im Bereich der Bestimmungen über die Beförderung
von Kraftfahrzeugen, der Umrechnung von in ausländischer Währung ausgedrückten
Beträgen und weitere Änderungen, die zum grossen Teil zugunsten der Benützer gehen.
Verhandlungen
SR |
22.03.1995 |
AB 1995, 401 |
NR |
22.06.1995 |
AB 1995, 1562 |
National- und Ständerat stimmten der Vorlage
einstimmig und diskussionslos zu.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|