Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

9. Verkehr

94.096 Internationaler Eisenbahnverkehr (COTIF). Übereinkommen
Transports internationaux ferroviaires (COTIF). Convention

Botschaft: 02.11.1994 (BBl 1995 I, 339 / FF 1995 I, 344)

Ausgangslage

Der Bundesrat beantragt, einige Änderungen des Übereinkommens vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr zu genehmigen. Die Generalversammlung hat hauptsächlich institutionelle Bestimmungen geändert. Bei den Änderungen, die der Ratifikation bedürfen, handelt es sich um folgende:

  • der bisher der Schweiz de jure zufallende Vorsitz im Ausschuss entfällt;
  • die Amtszeit des Generaldirektors und des Vizegeneraldirektors wird auf fünf Jahre beschränkt; sie sind jedoch ohne Einschränkung wiederwählbar;
  • der Verwaltungsausschuss zählt neu zwölf statt elf Mitglieder;
  • die Rechnungsprüfung durch die Schweiz beschränkt sich künftig nicht nur auf eine formale Prüfung; zu diesem Zweck wurde das Übereinkommen um das "Zusatzmandat für die Rechnungsprüfung" erweitert.

Des weiteren erfahren die Anhänge A und B zum Übereinkommen (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) bzw. von Gütern (CIM) einige zum Teil erhebliche Anpassungen vor allem im Bereich der Bestimmungen über die Beförderung von Kraftfahrzeugen, der Umrechnung von in ausländischer Währung ausgedrückten Beträgen und weitere Änderungen, die zum grossen Teil zugunsten der Benützer gehen.

Verhandlungen

SR 22.03.1995 AB 1995, 401
NR 22.06.1995 AB 1995, 1562

National- und Ständerat stimmten der Vorlage einstimmig und diskussionslos zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome