Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

10. Bodenpolitik, Wohnen

91.058 Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke. Änderung
Délai d'interdiction de revente des immeubles non agricoles. Modification

Botschaft: 30.09.1991 (BBl IV, 449 / FF IV, 437)'

Ausgangslage

Die am 6. Oktober 1989 erlassenen dringlichen und befristeten Massnahmen im Kampf gegen die Bodenspekulation und gegen eine überhitzte Nachfrage nach Grundstücken im Siedlungsbereich sind seit rund zwei Jahren in Kraft. Mit Rücksicht auf die Entwicklung, die in der Zwischenzeit auf dem Bodenmarkt stattgefunden hat, und auf die von den Vollzugsbehörden gemachten Erfahrungen wünscht das Parlament eine Revision des Bundesbeschlusses über eine Sperrfrist für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke. Zu diesem Zweck wurden drei Motionen an den Bundesrat überwiesen. Diese verlangen im wesentlichen die Abkürzung der Sperrfrist von fünf auf drei Jahre sowie die Schliessung einiger Lücken im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der Sperrfrist.

Verhandlungen

NR 26.11.1991 AB 1991, 2104
SR 05.12.1991 AB 1991, 996
NR 11.12.1991 AB 1991, 2349
SR / NR 13.12.1991 Schlussabstimmungen
(A. Sperrfrist 29:8, 85:87;
B. Pfandbelastungsgrenze: 33:2, 96:52)

Als erster stimmte der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrats zu. Der Antrag auf völlige Aufhebung der Sperrfrist scheiterte, freilich nur knapp, mit 99 gegen 90 Stimmen. Genau dafür sprach sich jedoch unterdessen der Ständerat - auf Antrag seiner Kommission - aus, indem er den betreffenden Bundesbeschluss deutlich mit 27 gegen 11 Stimmen aufhob.

Der Nationalrat bestätigte das Urteil der kleinen Kammer: Mit 93 gegen 88 Stimmen hob er in einer Abstimmung unter Namensaufruf gegen den Antrag der Mehrheit seiner Kommission den Bundesbeschluss über die fünfjährige Sperrfrist für die Wiederveräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke auf. Den Ausschlag für diese Kursänderung gab, neben mehreren Absenzen der früheren Befürworter, der Gesinnungswandel ausgerechnet zweier Vertreter derjenigen Partei, welche sich letztes Jahr noch öffentlich gegen eine "Hüst-und-Hott-Politik" im Bodenrecht gewährt hatte.

Bei der zwei Tage später stattfindenden Schlussabstimmung waren dann allerdings die Befürworter der Sperrfrist wieder in der Mehrheit. Mit 87 zu 85 Stimmen wurde deren Abschaffung vom Nationalrat wieder aufgehoben. Ein Antrag der FDP, die Abstimmung zu wiederholen, setzte sich nicht durch. Somit blieb der seit 1989 geltende ursprüngliche Zustand weiter bestehen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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