Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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10. Bodenpolitik, Wohnen
92.006 |
Sperrfrist für die
Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke. |
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Änderung des
Bundesbeschlusses |
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Délai d'interdiction de
revente d'immeubles non agricoles. |
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Modification de l'arrêté
fédéral |
Botschaft: 22.01.1992 (BBl I, 841 / FF I, 835)
Ausgangslage
Nach dem Scheitern einer ersten Vorlage (vgl. oben,
Geschäft 91.058) legte der Bundesrat erneut eine Botschaft über die Sperrfrist für die
Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke vor. Darin kam er im wesentlichen auf
die 1991 vom Parlament knapp abgelehnte Forderung nach einer Beschränkung dieser
Massnahme von fünf auf drei Jahre zurück und erweiterte die Ausnahmeregelungen gegen die
sog. "Kaskadenverkäufe".
Verhandlungen
SR |
03.03.1992 |
AB 1992, 63 |
NR |
12.03.1992 |
AB 1992, 437 |
SR |
18.03.1992 |
AB 1992, 222 |
NR |
19.03.1992 |
AB 1992, 557 |
SR / NR |
19.03.1992 |
Dringlichkeitsklausel (41:0, 126:49) |
SR / NR |
20.03.1992 |
Schlussabstimmungen (36:2, 125:31) |
Der Ständerat vermochte den Anträgen des
Bundesrates nicht zu folgen und beharrte mit einer Mehrheit von gut zwei Dritteln auf
einer ersatzlosen Streichung der Vorlage. Ein entsprechendes Begehren von bürgerlicher
Seite sowie - bei dessen Scheitern - ein Eventualantrag Gysins (R, BL) wurde im Nationalrat
unter Namensaufruf knapp mit 97 zu 87 (bei zehn Enthaltungen) bzw. 96 zu
83 Stimmen verworfen. Noch dünner war die Mehrheit in der Frage, ob die
Geltungsdauer auf weniger als drei Jahre verkürzt werden solle oder nicht. Für den
Antrag des Bundesrates sprachen sich 92 Abgeordnete aus, 89 waren dagegen. In der
Detailberatung wurden gegenüber dem ursprünglichen Text einige Korrekturen angebracht,
insbesondere bei der Anbindung des Teuerungsgewinnes an die reale Teuerung, denen neben
der Mehrheit des Rates auch Bundesrat Koller als Vertreter der Landesregierung zustimmen
konnte.
In seiner zweiten Beratung kam der Ständerat auf
seinen ursprünglichen Beschluss zurück und trat auf die Detailberatung der Vorlage ein,
nachdem der Schweizerische Mieterverband bei einer Aufhebung der Sperrfrist mit dem
Referendum gedroht hatte. Seine grundsätzliche Reserve gegenüber dem vorliegenden Gesetz
brachte er jedoch in der Annahme der von vier nicht-deutschschweizerischen Ratsmitgliedern
von FDP und LP eingebrachten Empfehlung auf schnellst mögliche Aufhebung der
Sperrfristbeschlusses zum Ausdruck. In der Detailberatung stimmte die Kammer weitgehend
den Beschlüssen des Nationalrates zu, setzte jedoch die Geltungsdauer des Gesetzes - mit
grundsätzlicher Zustimmung Bundesrat Kollers - auf zwei Jahre herab.
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