Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

10. Bodenpolitik, Wohnen

92.006 Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke.
Änderung des Bundesbeschlusses
Délai d'interdiction de revente d'immeubles non agricoles.
Modification de l'arrêté fédéral

Botschaft: 22.01.1992 (BBl I, 841 / FF I, 835)

Ausgangslage

Nach dem Scheitern einer ersten Vorlage (vgl. oben, Geschäft 91.058) legte der Bundesrat erneut eine Botschaft über die Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke vor. Darin kam er im wesentlichen auf die 1991 vom Parlament knapp abgelehnte Forderung nach einer Beschränkung dieser Massnahme von fünf auf drei Jahre zurück und erweiterte die Ausnahmeregelungen gegen die sog. "Kaskadenverkäufe".

Verhandlungen

SR 03.03.1992 AB 1992, 63
NR 12.03.1992 AB 1992, 437
SR 18.03.1992 AB 1992, 222
NR 19.03.1992 AB 1992, 557
SR / NR 19.03.1992 Dringlichkeitsklausel (41:0, 126:49)
SR / NR 20.03.1992 Schlussabstimmungen (36:2, 125:31)

Der Ständerat vermochte den Anträgen des Bundesrates nicht zu folgen und beharrte mit einer Mehrheit von gut zwei Dritteln auf einer ersatzlosen Streichung der Vorlage. Ein entsprechendes Begehren von bürgerlicher Seite sowie - bei dessen Scheitern - ein Eventualantrag Gysins (R, BL) wurde im Nationalrat unter Namensaufruf knapp mit 97 zu 87 (bei zehn Enthaltungen) bzw. 96 zu 83 Stimmen verworfen. Noch dünner war die Mehrheit in der Frage, ob die Geltungsdauer auf weniger als drei Jahre verkürzt werden solle oder nicht. Für den Antrag des Bundesrates sprachen sich 92 Abgeordnete aus, 89 waren dagegen. In der Detailberatung wurden gegenüber dem ursprünglichen Text einige Korrekturen angebracht, insbesondere bei der Anbindung des Teuerungsgewinnes an die reale Teuerung, denen neben der Mehrheit des Rates auch Bundesrat Koller als Vertreter der Landesregierung zustimmen konnte.

In seiner zweiten Beratung kam der Ständerat auf seinen ursprünglichen Beschluss zurück und trat auf die Detailberatung der Vorlage ein, nachdem der Schweizerische Mieterverband bei einer Aufhebung der Sperrfrist mit dem Referendum gedroht hatte. Seine grundsätzliche Reserve gegenüber dem vorliegenden Gesetz brachte er jedoch in der Annahme der von vier nicht-deutschschweizerischen Ratsmitgliedern von FDP und LP eingebrachten Empfehlung auf schnellst mögliche Aufhebung der Sperrfristbeschlusses zum Ausdruck. In der Detailberatung stimmte die Kammer weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates zu, setzte jedoch die Geltungsdauer des Gesetzes - mit grundsätzlicher Zustimmung Bundesrat Kollers - auf zwei Jahre herab.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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