Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

11. Umwelt

94.040 Konvention über die biologische Vielfalt. Ratifikation
Convention sur la diversité biologique. Ratification

Botschaft: 25.05.1994 (BBl III, 182 / FF III, 189)

Ausgangslage

Die internationale Gemeinschaft ist aktiv geworden, um ein verpflichtendes Instrument zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt sowie zur Teilung der daraus entstehenden Vorteile zu erarbeiten. Anlässlich der Umwelt- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCED), die vom 3. bis 14. Juni 1992 in Rio de Janeiro stattfand, wurde das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt von 156 Ländern, darunter der Schweiz und der Europäischen Union, unterzeichnet. Das Übereinkommen trat am 29. Dezember 1993 in Kraft. Es verpflichtet alle Vertragsparteien zur Erarbeitung innerstaatlicher Strategien. Es sieht Bestimmungen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt vor, die grundsätzlich folgendes miteinschliessen: Inventar der Bestandteile der biologischen Vielfalt; Erkennung der sie gefährdenden Tätigkeiten und deren weitgehende Verringerung; Erhaltung der genetischen Ressourcen in natürlichen Lebensräumen und Wiederherstellung der geschädigten Ökosysteme.

Verhandlungen

NR 21.09.1994 AB 1994, 1337
SR 28.09.1994 AB 1994, 937

Im Nationalrat wurde der Konventionstext von keiner Seite in Frage gestellt. Hingegen löste der Anhang, in welchen der Bundesrat eine sogenannte interpretierende Erklärung aufgenommen hatte, eine kurze Debatte aus. Kommissionsberichterstatter Bundi (S, GR) wies darauf hin, dass damit gewissen Bedenken der Industrie betreffend den Zugang zu Technologie und Schutz des geistigen Eigentums Rechnung getragen werden solle. Die Erklärung habe aber keine rechtliche Bedeutung, sie setze lediglich ein politisches Zeichen. Ein Streichungs- und ein Abänderungsantrag wurden in der Folge abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurden 116 Stimmen für und 18 gegen die Konvention abgegeben.

Im Ständerat fand ein Nichteintretensantrag von Schmid (C, AI) keine Mehrheit. Schmid zweifelte an der Umsetzung; die Botschaft gebe sowohl zu den rechtlichen, wie auch den finanziellen Bedingungen zu wenig genau Auskunft. Kommissionssprecher und Bundesrätin widersprachen dieser Aussage. In der Gesamtabstimmung unterstützten 25 Räte die Konvention, 6 stimmten dagegen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome