Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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11. Umwelt
94.040 |
Konvention über die
biologische Vielfalt. Ratifikation |
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Convention sur la diversité
biologique. Ratification |
Botschaft: 25.05.1994 (BBl III, 182 / FF III, 189)
Ausgangslage
Die internationale Gemeinschaft ist aktiv geworden, um ein
verpflichtendes Instrument zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen
Vielfalt sowie zur Teilung der daraus entstehenden Vorteile zu erarbeiten. Anlässlich der
Umwelt- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCED), die vom 3. bis 14. Juni
1992 in Rio de Janeiro stattfand, wurde das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt
von 156 Ländern, darunter der Schweiz und der Europäischen Union, unterzeichnet. Das
Übereinkommen trat am 29. Dezember 1993 in Kraft. Es verpflichtet alle Vertragsparteien
zur Erarbeitung innerstaatlicher Strategien. Es sieht Bestimmungen zur Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt vor, die grundsätzlich folgendes
miteinschliessen: Inventar der Bestandteile der biologischen Vielfalt; Erkennung der sie
gefährdenden Tätigkeiten und deren weitgehende Verringerung; Erhaltung der genetischen
Ressourcen in natürlichen Lebensräumen und Wiederherstellung der geschädigten
Ökosysteme.
Verhandlungen
NR |
21.09.1994 |
AB 1994, 1337 |
SR |
28.09.1994 |
AB 1994, 937 |
Im Nationalrat wurde der Konventionstext von keiner
Seite in Frage gestellt. Hingegen löste der Anhang, in welchen der Bundesrat eine
sogenannte interpretierende Erklärung aufgenommen hatte, eine kurze Debatte aus.
Kommissionsberichterstatter Bundi (S, GR) wies darauf hin, dass damit gewissen Bedenken
der Industrie betreffend den Zugang zu Technologie und Schutz des geistigen Eigentums
Rechnung getragen werden solle. Die Erklärung habe aber keine rechtliche Bedeutung, sie
setze lediglich ein politisches Zeichen. Ein Streichungs- und ein Abänderungsantrag
wurden in der Folge abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurden 116 Stimmen für und 18
gegen die Konvention abgegeben.
Im Ständerat fand ein Nichteintretensantrag von
Schmid (C, AI) keine Mehrheit. Schmid zweifelte an der Umsetzung; die Botschaft gebe
sowohl zu den rechtlichen, wie auch den finanziellen Bedingungen zu wenig genau Auskunft.
Kommissionssprecher und Bundesrätin widersprachen dieser Aussage. In der Gesamtabstimmung
unterstützten 25 Räte die Konvention, 6 stimmten dagegen.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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