Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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11. Umwelt
93.093 |
Schutz und Nutzung
grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen. |
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Übereinkommen |
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Protection et utilisation des
cours d'eau transfrontalières et des lacs. |
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Convention |
Botschaft: 24.11.1993 (BBl 1994 I, 261 / FF 1994, 253)
Ausgangslage
Das Übereinkommen enthält Rahmenbestimmungen, die die
Aufgaben für die bi- oder multilaterale Zusammenarbeit der Vertragsparteien festlegen.
Ziel ist in erster Linie die Verstärkung der Massnahmen zum Schutz ober- und
unterirdischer grenzüberschreitender Gewässer. Die Schweiz ist in der Lage, die
grundlegenden Verpflichtungen des Übereinkommens ohne nennenswerte Mehrbelastungen für
den Bund und die Kantone zu erfüllen.
Verhandlungen
NR |
28.02.1994 |
AB 1994, 12 |
SR |
02.06.1994 |
AB 1994, 491 |
Der Nationalrat stimmte dem Übereinkommen mit 115
gegen 2 Stimmen zu, der Ständerat einstimmig.
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