Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

12. Sozialpolitik

93.042 "Für den Ausbau von AHV und IV". Volksinitiative
"Pour l'extension de l'AVS et de l'AI". Initiative populaire

Botschaft: 05.05.1993 (BBl II, 549 / FF II, 533)

Ausgangslage

Im Zentrum der von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SPS) und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereichten Volksinitiative "für den Ausbau der AHV und IV" steht eine wesentliche Verbesserung der Leistungen der AHV/IV und damit verbunden eine Gewichtsverschiebung von der zweiten (beruflichen Vorsorge) zur ersten (AHV/IV) Säule. Der Bundesrat ist zwar mit den Initiantinnen und Initianten einig, dass die Leistungen der AHV/IV für die unteren Einkommen zu verbessern sind, da viele Rentnerinnen und Rentner heute auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Im Unterschied zu den Initiantinnen und Initianten ist er aber der Auffassung, dass die Lösung für dieses Problem nicht in der Ausweitung des Leistungsziels der ersten Säule bestehen kann. Im Gegenteil wären Massnahmen angezeigt, die es ermöglichen, das heutige Leistungsziel (angemessene Deckung des Existenzbedarfes) tatsächlich zu erfüllen. Insbesondere darf nicht ausser acht gelassen werden, dass trotz der vorgeschlagenen Anhebung der Mindestrente Personen mit kleinen Renten nicht in wesentlich geringerem Ausmass als heute auf Ergänzungsleistungen angewiesen wären.

Die Initiative sieht die Einführung der sogenannten Ruhestandsrente ab dem 62. Lebensjahr vor. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass die vorgeschlagene Ruhestandsrente tendenziell auf eine generelle Senkung des Rentenalters hinausläuft. Dem könne angesichts der steigenden Lebenserwartung und aus Gründen der finanziellen Sicherheit der AHV aus nicht zugestimmt werden.

Die vorgeschlagenen Verfassungsvorschriften über die Ausgestaltung des AHV/IV-Rentensystems (zivilstands- und geschlechtsneutrale Rentenansprüche, Betreuungsgutschriften) und die Forderung nach der vollen Freizügigkeit auch im ausserobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge werden durch die zehnte AHV-Revision und das Freizügigkeitsgesetz bereits weitgehend verwirklicht.

Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Verhandlungen

SR 09.06.1994 AB 1994, 614
NR 21.09.1994 AB 1994, 1369
SR / NR 07.10.1994 Schlussabstimmungen (36:3 / 123:51)

Der Ständerat beschloss nach einer sehr kurzen Diskussion, Volk und Ständen zu empfehlen, die Volksinitiative zu verwerfen. Dabei wurde auf die am gleichen Tag behandelte 10. AHV-Revision verwiesen, welche einige Elemente der Initiative enthält. Die Verschiebung von der zweiten zur ersten Säule und die Ruhestandsrente wurden aber klar abgelehnt.

Im Nationalrat wurde die Initiative ebenfalls unmittelbar nach der 10. AHV-Revision behandelt. Hier wurde besonders darauf hingewiesen, dass bei Annahme der Initiative mit Mehrkosten von über 7 Milliarden Franken gerechnet werden müsste. Diese Aussicht hat laut Sprecher Bortoluzzi (V, ZH) dazu geführt, dass die Diskussion in der Kommission nicht allzu viel Zeit beansprucht hat. Die Initiative schiesse zudem mit ihren Vorschlägen zum Umbau des Dreisäulenkonzepts über das Ziel hinaus. 109 Nationalrätinnen und -räte empfahlen dem Volk, die Volksinitiative abzulehnen, und 49, sie anzunehmen.

In der Volksabstimmung vom 25. Juni 1995 wurde die Initiative mit 72 % der Stimmen abgelehnt (siehe Anhang G).

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome