Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

12. Sozialpolitik

93.084 Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Bundesgesetz.
Revision von Artikel 33
Loi sur la prévoyance professionelle vieillesse, survivants et invalidité.
Révision de l'article 33

Botschaft: 20.10.1993 (BBl IV 241 / FF IV 253)

Ausgangslage

Artikel 33 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt im Sinne einer Einführungsbestimmung die Mindestleistung für Versicherungsfälle, die innerhalb von neun Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes, also bis Ende 1993 eintreten. Diese zeitliche Begrenzung auf neun Jahre ist ein Versehen. Es ist nämlich nicht verständlich, weshalb - bei Annahme, dass das BVG auf den 1. Januar 1995 revidiert sein wird - im zehnten Jahr, d.h. im Jahr 1994 keine Ergänzungsgutschriften mehr gewährt werden sollen. Diesem unhaltbaren Umstand will der Gesetzesentwurf abhelfen, indem die bisherige Regelung bis zur Inkraftsetzung der ersten ordentlichen BVG-Revision weitergeführt wird.

Verhandlungen

NR 30.11.1993 AB 1993, 2113
SR 06.12.1993 AB 1993, 905
NR / SR 17.12.1993 Schlussabstimmungen (148:0 / 39:0)

In beiden Räten wurde der Gesetzesrevision ohne Wortmeldungen zugestimmt.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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