Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

13. Gesundheitspolitik

91.046 Anlagen für sportliche Ausbildung. Finanzhilfen
Installations destinées à la formation sportive. Aide financière

Botschaft: 26.06.1991 (BBl III, 1085 / FF III, 1101)

Ausgangslage

Aufgrund der Massnahmen für die Wiederherstellung des Gleichgewichts im Bundesfinanzhaushalt ab 1977, sowie der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen wurde die Unterstützung des Bundes auf den Bau nationaler Anlagen eingeschränkt. Davon betroffen waren auch die Anlagen für die sportliche Ausbildung. Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft einen Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken,der von einem Investitionsvolumen im Zeitraum 1992-1996 von 100 Millionen Franken ausgeht. Dieses Volumen stützt sich auf eine Bedarfsplanung und ein Konzept für Anlagen von nationaler Bedeutung. Die Finanzhilfe - sie beträgt in der Regel 25-35 Prozent der anrechenbaren Kosten - soll ausgerichtet werden, wenn aufgrund einer Kriterienliste die nationale Bedeutung ausgewiesen ist.

Verhandlungen

NR 09.03.1992 AB 1992, 335 (Rückweisung)
SR 02.06.1992 AB 1992, 325 (Rückweisung)
NR 26.09.1995 AB 1995, 1926 (Abschreibung)
SR 04.10.1995 AB 1995, 1028 (Abschreibung)

Der Nationalrat hat das Geschäft, mit 99 gegen 8 Stimmen seiner Kommission folgend, an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Bundesrat wurde beauftragt, das Geschäft zu konkretisieren und mit der Legislaturplanung und dem Finanzplan zu koordinieren.

Der Ständerat schloss sich dem Entscheid des Nationalrates ohne Diskussion an.

Im Auftrag des EDI wurde im Sommer 1994 eine Arbeitsgruppe "nationales Sportkonzept" eingesetzt. Das Konzept soll Ende 1995 vorliegen, der Botschaftsentwurf dem Bundesrat in der ersten Hälfte 1996 eingereicht werden. Entsprechende Kredite wären erstmals 1998/99 einzustellen.

Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats und des Ständerats nahmen von den eingeleiteten Schritten Kenntnis. Sie stellten fest, dass das Parlament bei seinem Entscheid 1992 von kürzeren Fristen ausgegangen war. Die Kommissionen hielten es für angezeigt, das Geschäft noch in dieser Legislatur abzuschreiben. Die geplante Vorlage soll in der neuen Legislatur unter den neuen Vorzeichen und Gegebenheiten behandelt werden können.

Sowohl Nationalrat als auch Ständerat folgten den Anträgen ihrer Kommissionen ohne Gegenstimme.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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