Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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13. Gesundheitspolitik
94.002 |
Krankenversicherung.
Bundesbeschlüsse. Verlängerung |
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Assurance-maladie. Arrêtés
fédéraux. Prorogation |
Botschaft: 27.04.1994 (BBl II, 833 / FF II, 817)
Ausgangslage
In der Annahme, das neue Gesetz über die
Krankenversicherung trete am 1. Januar 1995 in Kraft, wurde die Gültigkeitsdauer von drei
Bundesbeschlüssen im Bereich Krankenversicherung auf Ende 1994 befristet. Es sind dies:
- Bundesbeschluss vom 23. März 1990 zur befristeten Anhebung
der Subventionen an die Krankenkassen (siehe Legislaturrückblick 1987-1991, S.222, unter
88.014)
- Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1991 über befristete
Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung (91.069, Beschluss A,
siehe oben) und
- Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1992 über befristete
Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung (92.067, siehe oben).
Um einen möglichst reibungslosen Übergang zum neuen
Gesetz zu gewährleisten, schlug der Bundesrat vor, die drei Bundesbeschlüsse bis zum
Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes zu verlängern. Der Inhalt der der
Bundesbeschlüsse blieb weitgehend unverändert. Eine Anpassung erfolgte im Zusammenhang
mit der Einführung der Mehrwertsteuer. Dort war beschlossen worden, einen Teil der
Einnahmen zur Verbilligung der Prämien in der Krankenversicherung zu verwenden.
Verhandlungen
NR |
16.06.1994 |
AB 1994, 1133 s |
SR |
19.09.1994 |
AB 1994, 791 |
NR |
21.09.1994 |
AB 1994, 1380 |
NR |
07.10.1994 |
Schlussabstimmungen (A:127:41, B:119:54,
C:141:34) |
SR |
07.10.1994 |
Schlussabstimmungen (A:30:0, B:17:14, C:37:0) |
Im Nationalrat wurden die drei Bundesbeschlüsse
statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bis zum 31.12.1997 nur bis zum 31.12.1996
verlängert.
Im Ständerat unterlagen Anträge von Schmid (C, AI)
und Frick (C, SZ), welche die Subventionen sparsamer bzw. gezielter einsetzen wollten.
Statt das Dringlichkeitsrecht zu verlängern, wurden die
drei Bundesbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt und rückwirkend auf den 1.
Januar 1995 in Kraft gesetzt.
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