Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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13. Gesundheitspolitik
92.067 |
Krankenversicherung. |
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Massnahmen Assurance-maladie.
gegen die Kostensteigerung 1993-1994 |
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Mesures contre l'augmentation
des coûts 1993-1994 |
Botschaft: 19.08.1992 (BBl V, 933 / FF V, 885)
Ausgangslage
Gemäss dem Auftrag des Parlaments legte der Bundesrat ein
Anschlussprogramm der nur für ein Jahr geltenden Massnahmen gegen die Kostensteigerung in
der Krankenversicherung vor (siehe oben, Bundesbeschluss B). Die Vorlage beschränkte sich
auf Begrenzungen für die Erhöhung von Tarifen und Preisen der Leistungserbringer und auf
Begrenzungen von Prämienerhöhungen der Krankenkassen. Für weitergehende Vorschläge
wurde auf die Revision des Krankenversicherung (siehe oben, 91.071) verwiesen.
Verhandlungen
SR |
24./28.09.1992 |
AB 1992, 840 u. 856 |
NR |
05.-07.10.1992 |
AB 1992, 1961 |
SR |
08.10.1992 |
AB 1992, 1039 |
SR / NR |
09.10.1992 |
Schlussabstimmungen (30:4 / 119:52) |
Im Ständerat wurde die bundesrätliche Vorlage in
einigen Punkten erweitert, insbesondere wurde eine Franchise von 10 Fr. pro Spitaltag
eingeführt (als Maximum der Kostenbeteiligung wurden 500 Fr. festgelegt).
Der Nationalrat lehnte diesen Selbstbehalt bei der
ersten Beratung ab, gab aber im Differenzbereinigungsverfahren nach, weil ihm der
Ständerat in verschiedenen anderen Punkten entgegengekommen war. Auch dieser
Bundesbeschluss wurde für dringlich erklärt und auf Ende 1994 befristet, in der
Hoffnung, das revidierte Krankenversicherungsgesetz bis dann in Kraft setzen zu können.
Wie bereits in der Parlamentsdebatte von Zisyadis (-, VD)
angekündigt, reichte die PdA, unterstützt von anderen Organisationen, wegen des
Selbstbehalts im stationären Bereich das Referendum gegen diesen Bundesbeschluss ein.
Der Bundesbeschluss wurde jedoch in der Volksabstimmung vom
26.09.1993 angenommen (siehe Anhang G).
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