Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

13. Gesundheitspolitik

94.097 Allgemeine Medizinalprüfungsverordnung. Änderung
Examens fédéraux des professions médicales. Modification de l'ordonnance générale

Botschaft: 16.11.1994 (BBl 1995 I, 417 / FF 1995 I, 417)

Ausgangslage

Diese Vorlage betrifft eine Teilrevision der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung des Bundesrates vom 19. November 1980 (AMV). Die Revision umfasst in der Hauptsache die folgenden zwei Punkte:

Einerseits sollen genügende Rechtsgrundlagen geschaffen werden für die Bekanntgabe von Daten der eidgenössischen Medizinalprüfungen an Behörden, Institutionen und Private. Dieser Bereich steht im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzgesetz.

Andererseits wird die Wiederholbarkeit der eidgenössischen Medizinalprüfungen eingeschränkt. Mit der Abschaffung des dritten Vorprüfungsversuches soll eine Reduktion der Zahl der Studierenden im Sinne einer verstärkten Selektion innerhalb des Studiums erreicht werden.

Verhandlungen

NR 21.03.1995 AB 1995, 791
SR 19.09.1995 AB 1995, 826

Der Nationalrat stimmte dem Bundesbeschluss diskussionslos mit 79 gegen 14 Stimmen zu. In ihrem schriftlichen Bericht hielt die vorberatende Kommission fest, dass sich die meisten Mitglieder für weitergehende Reformen des Medizinstudiums ausgesprochen hatten. Diese sollten sich stärker auch an qualitativen Merkmalen orientieren, statt bloss an quantitativen. Eine grundlegende Reform des Medizinstudiums ist allerdings nur in enger Zusammenarbeit mit den medizinischen Fakultäten und den Hochschulträgern denkbar. Die Kommission entwarf deshalb eine Motion, mit der der Bundesrat aufgefordert wird, in engem Kontakt mit diesen Instanzen Vorschläge auszuarbeiten (Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-Nationalrat 94.079. Änderung der eidgenössischen Bestimmungen für die ärztliche Ausbildung). Der Bundesrat hat dem Parlament innert Jahresfrist über den Stand der Arbeiten Bericht zu erstatten. Die Motion wurde vom Nationalrat diskussionslos überwiesen, nachdem sich der Bundesrat bereit erklärt hatte, sie entgegenzunehmen.

Im Ständerat wurde ein Rückweisungsantrag von Morniroli (D, TI), der dem Andrang zum Medizinstudium sofort und entschiedener entgegensteuern wollte, wurde mit 25 gegen fünf Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 28 gegen 1 Stimme verabschiedet. Anschliessend wurde auch die Motion des Nationalrates oppositionslos überwiesen.

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