Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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13. Gesundheitspolitik
94.097 |
Allgemeine
Medizinalprüfungsverordnung. Änderung |
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Examens fédéraux des
professions médicales. Modification de l'ordonnance générale |
Botschaft: 16.11.1994 (BBl 1995 I, 417 / FF 1995 I, 417)
Ausgangslage
Diese Vorlage betrifft eine Teilrevision der Allgemeinen
Medizinalprüfungsverordnung des Bundesrates vom 19. November 1980 (AMV). Die
Revision umfasst in der Hauptsache die folgenden zwei Punkte:
Einerseits sollen genügende Rechtsgrundlagen geschaffen
werden für die Bekanntgabe von Daten der eidgenössischen Medizinalprüfungen an
Behörden, Institutionen und Private. Dieser Bereich steht im Zusammenhang mit dem neuen
Datenschutzgesetz.
Andererseits wird die Wiederholbarkeit der eidgenössischen
Medizinalprüfungen eingeschränkt. Mit der Abschaffung des dritten Vorprüfungsversuches
soll eine Reduktion der Zahl der Studierenden im Sinne einer verstärkten Selektion
innerhalb des Studiums erreicht werden.
Verhandlungen
NR |
21.03.1995 |
AB 1995, 791 |
SR |
19.09.1995 |
AB 1995, 826 |
Der Nationalrat stimmte dem Bundesbeschluss
diskussionslos mit 79 gegen 14 Stimmen zu. In ihrem schriftlichen Bericht hielt die
vorberatende Kommission fest, dass sich die meisten Mitglieder für weitergehende Reformen
des Medizinstudiums ausgesprochen hatten. Diese sollten sich stärker auch an qualitativen
Merkmalen orientieren, statt bloss an quantitativen. Eine grundlegende Reform des
Medizinstudiums ist allerdings nur in enger Zusammenarbeit mit den medizinischen
Fakultäten und den Hochschulträgern denkbar. Die Kommission entwarf deshalb eine Motion,
mit der der Bundesrat aufgefordert wird, in engem Kontakt mit diesen Instanzen Vorschläge
auszuarbeiten (Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-Nationalrat
94.079. Änderung der eidgenössischen Bestimmungen für die ärztliche Ausbildung). Der
Bundesrat hat dem Parlament innert Jahresfrist über den Stand der Arbeiten Bericht zu
erstatten. Die Motion wurde vom Nationalrat diskussionslos überwiesen, nachdem sich der
Bundesrat bereit erklärt hatte, sie entgegenzunehmen.
Im Ständerat wurde ein Rückweisungsantrag von
Morniroli (D, TI), der dem Andrang zum Medizinstudium sofort und entschiedener
entgegensteuern wollte, wurde mit 25 gegen fünf Stimmen abgelehnt. In der
Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 28 gegen 1 Stimme verabschiedet.
Anschliessend wurde auch die Motion des Nationalrates oppositionslos überwiesen.
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