Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

13. Gesundheitspolitik

94.059 Internationale Betäubungsmittelübereinkommen. Beitritt
Conventions internationales sur les stupéfiants. Adhésion

Botschaft: 22.06.1994 (BBl III 1273 / FF III 1249)

Ausgangslage

Mit dieser Botschaft legt der Bundesrat dem Parlament das Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe und das Zusatzprotokoll von 1972 zum Einheits-Übereinkommen über die Betäubungsmittel zur Genehmigung vor. Die beiden internationalen Betäubungsmittel-Übereinkommen ergänzen das Einheits-Übereinkommen von 1961, das die Schweiz bereits 1968 ratifiziert hat. Der Beitritt der Schweiz zu den erwähnten zwei Übereinkommen, denen bis Mai 1994 129 bzw. 124 Staaten angehören, entspricht einem langjährigen dringenden Wunsch der internationalen Völkergemeinschaft. Er soll die bestehenden Lücken der internationalen Kontrolle schliessen, die das Abseitsstehen der Schweiz bislang zur Folge hatte. Die Schweiz hat sich im Laufe der Jahre zu einem Umschlagplatz für psychotrope Stoffe entwickelt, dem mangels entsprechender gesetzlicher Grundlagen nicht beizukommen war. Zur Umsetzung der Übereinkommen schlägt der Bundesrat eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes vor. Dem Bund und den Kantonen wird durch die Psychotropen- und die Vorläuferkontrolle zum Teil beträchtliche Mehrarbeit erwachsen. Es sollen für deren Überwachung auch private Berufsorganisationen beigezogen werden.

Verhandlungen

SR 15.12.1994 AB 1994, 1328
NR 21.03.1995 AB 1995, 769
SR / NR 24.03.1995 Schlussabstimmungen (43:0 / 108:56)
(einzig zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel)

Im Ständerat entstand aufgrund von zwei Rückweisungsanträgen aus gegensätzlichen Positionen eine lebhafte Diskussion. Kommissionssprecher Schüle (R, SH) bemerkte, dass mit einem Beitritt zu diesen zwei Übereinkommen die grosse Weichenstellung in der nationalen Drogenpolitik noch offen bleibe. Die Massnahmen richteten sich gezielt gegen den internationalen Drogenhandel. Die Antragsteller liessen sich von den Befürworterinnen und Befürwortern der Vorlage überzeugen und zogen ihre Anträge zurück. Bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes nahm die kleine Kammer nur zwei kleine Änderungen des Bundesratsentwurfs vor. Der Beitritt zu den zwei Abkommen wurde mit 22 zu 3 beziehungsweise mit 20 zu 1 Stimme genehmigt.

Auch im Nationalrat wurden aus verschiedenen Gründen Rückweisungsanträge gestellt. Eine Minderheit Rechsteiner (S, SG) meldete Bedenken an: für die Legalisierung von Cannabis würden neue Hürden errichtet und die neue Regelung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln müsse auch in der Heilmittelgesetzgebung berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite wollte Keller (D, BL) erreichen, dass die Schweiz zusätzlich das dritte internationale Abkommen, das sogenannte Wiener Übereinkommen von 1988, ratifiziere. Beide Rückweisungsanträge wurden abgelehnt und den zwei Abkommen mit 108 gegen 42, bzw. mit 107 gegen 42 zugestimmt. Bei der Revision des Betäubungsmittelgesetzes wollte Rechsteiner bereits eine Kurskorrektur der schweizerischen Drogenpolitik vornehmen. Ihm wurde entgegnet, dies sei nicht der richtige Zeitpunkt. Der Revision wurde im Sinne des Ständerates zugestimmt.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

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