Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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13. Gesundheitspolitik
93.434 |
Parlamentarische Initiative
(Haering Binder) Schwangerschaftsabbruch. |
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Revision des Strafgesetzbuches
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Initiative parlementaire
(Haering Binder) Interruption de grossesse. |
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Révision du Code pénal |
Ausgangslage
In der parlamentarischen Initiative wurde verlangt:
"Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs soll nach
folgenden Grundsätzen revidiert werden:
- Straflosigkeit in den ersten Monaten der Schwangerschaft
(Fristenlösung).
- Nach Ablauf der Frist soll ein Schwangerschaftsabbruch nur
noch erlaubt sein, wenn nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für das Leben der
Schwangeren oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres physischen oder
psychischen Gesundheitszustandes besteht und diese nicht auf andere für sie zumutbare
Weise abgewendet werden kann."
Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen schloss
sich mehrheitlich den Argumenten der Initiantin an. Sie betonte insbesondere, dass der
ungleichen Gesetzesanwendung bzw. der bestehenden Rechtsungleichheit und
Rechtsunsicherheit ein Ende gesetzt werden müsse. Verschiedene Kommissionsmitglieder
stimmten der Initiative nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt zu, dass bei verheirateten
Paare dem Willen des Partners angemessen Rechnung getragen wird. Die Kommission stimmte
schliesslich einer grundsätzlichen Prüfung des aufgeworfenen Problembereichs mit 16 zu
3 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) zu.
Verhandlungen
NR |
03.02.1995 |
AB 1995, 339 |
Weil die mehrfach verschobene Debatte im Nationalrat in der
Kategorie IV erfolgte, konnten sich einzig die Berichterstatterin und der Berichterstatter
der Kommission sowie die Initiantin mündlich äussern. Die CVP-Fraktion, Zwygart (U, BE),
Scherrer Werner (-, BE), und Müller (V, AG) stellten, teilweise schriftlich begründet,
Antrag, der Initiative keine Folge zu geben. Der Schutz des ungeborenen Lebens sei eine
elementare Aufgabe des Staates. Die CVP erklärte sich bereit, zu prüfen, unter welchen
Umständen die betroffene Frau trotz rechtswidriger Tat von Strafe befreit werden könne.
Haering Binder, Erstunterzeichnerin der Initiative, die von einer überfraktionellen
Arbeitsgruppe vorbereitet worden war, betonte, die Einführung der Fristenlösung stelle
keineswegs eine unbedarfte Befürwortung von Schwangerschaftsabbrüchen dar. Aber
strafrechtliche Bestimmungen seien keine geeigneten Massnahmen, um
Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. In der namentlichen Abstimmung sprachen sich 91
Nationalrätinnen und Nationalräte für den Antrag der Kommission, der Initiative Folge
zu geben, aus und 85 dagegen.
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