Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

13. Gesundheitspolitik

93.434 Parlamentarische Initiative (Haering Binder) Schwangerschaftsabbruch.
Revision des Strafgesetzbuches
Initiative parlementaire (Haering Binder) Interruption de grossesse.
Révision du Code pénal

Ausgangslage

In der parlamentarischen Initiative wurde verlangt:

"Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs soll nach folgenden Grundsätzen revidiert werden:

  1. Straflosigkeit in den ersten Monaten der Schwangerschaft (Fristenlösung).
  2. Nach Ablauf der Frist soll ein Schwangerschaftsabbruch nur noch erlaubt sein, wenn nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für das Leben der Schwangeren oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres physischen oder psychischen Gesundheitszustandes besteht und diese nicht auf andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann."

Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen schloss sich mehrheitlich den Argumenten der Initiantin an. Sie betonte insbesondere, dass der ungleichen Gesetzesanwendung bzw. der bestehenden Rechtsungleichheit und Rechtsunsicherheit ein Ende gesetzt werden müsse. Verschiedene Kommissionsmitglieder stimmten der Initiative nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt zu, dass bei verheirateten Paare dem Willen des Partners angemessen Rechnung getragen wird. Die Kommission stimmte schliesslich einer grundsätzlichen Prüfung des aufgeworfenen Problembereichs mit 16 zu 3 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) zu.

Verhandlungen

NR 03.02.1995 AB 1995, 339

Weil die mehrfach verschobene Debatte im Nationalrat in der Kategorie IV erfolgte, konnten sich einzig die Berichterstatterin und der Berichterstatter der Kommission sowie die Initiantin mündlich äussern. Die CVP-Fraktion, Zwygart (U, BE), Scherrer Werner (-, BE), und Müller (V, AG) stellten, teilweise schriftlich begründet, Antrag, der Initiative keine Folge zu geben. Der Schutz des ungeborenen Lebens sei eine elementare Aufgabe des Staates. Die CVP erklärte sich bereit, zu prüfen, unter welchen Umständen die betroffene Frau trotz rechtswidriger Tat von Strafe befreit werden könne. Haering Binder, Erstunterzeichnerin der Initiative, die von einer überfraktionellen Arbeitsgruppe vorbereitet worden war, betonte, die Einführung der Fristenlösung stelle keineswegs eine unbedarfte Befürwortung von Schwangerschaftsabbrüchen dar. Aber strafrechtliche Bestimmungen seien keine geeigneten Massnahmen, um Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. In der namentlichen Abstimmung sprachen sich 91 Nationalrätinnen und Nationalräte für den Antrag der Kommission, der Initiative Folge zu geben, aus und 85 dagegen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

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