Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

13. Gesundheitspolitik

92.031 Verminderung der Tabak- und Alkoholprobleme.
Volksinitiativen
Prévention des problèmes liés au tabac et à l'alcool.
Initiatives populaires

Botschaft: 09.03.1992 (BBl II,1149 / FF II,1141)

Ausgangslage

Die von einem überparteilichen Initativkommitee 1989 eingereichten Volksinitiativen "zur Verminderung der Tabakprobleme" und "zur Verminderung der Alkoholprobleme" (Zwillingsinitiativen) bezweckten, durch Verbote direkter und indirekter Alkohol- und Tabakwerbung den Anreiz zum Konsum der beiden Genussmittel zu verringern. Aufgrund des grossen Schadenpotentials des Alkohol- und Tabakkonsums für die Gesundheit zeigte der Bundesrat Verständnis für die Anliegen der Initiativen. Er erachtete die Einführung eines vollständigen Werbeverbotes in Anbetracht der übrigen tangierten Rechtsgüter aber nicht als verhältnismässig und lehnte die beiden Initiativen ab. Der Bundesrat schlug aber vor, den Initiativen einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenüberzustellen. Ziel des Gegenvorschlags war es, der starken Verbreitung der Alkohol- und Tabakwerbung entgegenzuwirken und die Werbung auf einzelne zugelassene Bereiche zu beschränken.

Verhandlungen

A. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "zur Verminderung der Alkoholprobleme" und "zur Verminderung der Tabakprobleme" (Zwillingsinitiativen)

SR 02.03.1993 AB 1993, 19

Bundesbeschluss A wird in zwei Teilbeschlüsse aufgeteilt.

A1 Bundesbeschluss über die Volksinitiative "zur Verminderung der Alkoholprobleme"

NR 02.06.1993 AB 1993, 890
SR 10.06.1993 AB 1993, 451
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (32:3 / 86:48)

A2 Bundesbeschluss über die Volksinitiative "zur Verminderung der Tabakprobleme"

NR 02.06.1993 AB 1993, 890
SR 10.06.1993 AB 1993, 451
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (30:3 / 90:49)

B. Lebensmittelgesetz. Änderung

SR 02.03.1993 AB 1993, 19 (Nichteintreten)
NR 02.06.1993 AB 1993, 890 (Nichteintreten)

Im Ständerat wurden die zwei Volksinitiativen klar abgelehnt. Die kleine Kammer erachtete den Einfluss der Werbung auf das Konsumverhalten insbesondere der Jugend als nicht erwiesen und betonte die negativen materiellen Auswirkungen der Initiativen auf die Werbebranche und das kulturelle Sponsoring. Vergeblich appellierte Bundesrat Cotti an den Rat, zumindest auf den moderateren Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten, welcher nur die Plakat- und Kinowerbung verbieten, die informierende Werbung in den Printmedien und an den Verkaufsstellen sowie das Sponsoring unter gewissen Auflagen jedoch zulassen wollte. Eintreten auf den Gegenvorschlag (Änderung von Lebensmittel- und Alkoholgesetz) wurde mit 34 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Im Nationalrat wurde sehr ähnlich wie im Ständerat argumentiert und sowohl Initiativen als auch Gegenvorschlag abgelehnt. Kommissionssprecher Reimann (V, AG) erklärte, es gebe keine plausiblen Gründe für die willkürliche Differenzierung zwischen Printmedien einerseits und Kino- und Plakatwerbung andrerseits, wie sie im Gegenvorschlag vorgesehen war. Mit 109 zu 69 Stimmen wurde Nichteintreten beschlossen. Eine Motion des Ständerates, welche verlangt, dass ein Teil der Tabaksteuer für Gesundheitserziehung und Prävention zur Verfügung gestellt werde, wurde vom Nationalrat lediglich als Postulat überwiesen (93.3026). Die Idee war von der Volksinitiative für ein Tabakwerbeverbot übernommen worden.

Die Initiativen wurden in der Volksabstimmung vom 28.11.1993 deutlich abgelehnt (siehe Anhang G).

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

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