Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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13. Gesundheitspolitik
95.019 |
Kontrolle von Blut und
Blutprodukten und Transplantaten. Bundesbeschluss |
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Contrôle du sang, des
produits sanguins et des transplants. Arrêté fédéral |
Botschaft: 01.03.1995 (BBl II, 985 / FF II, 945)
Ausgangslage
In der Schweiz sind die Kompetenzen bezüglich der
Kontrolle von Blut und Blutprodukten zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt.
Aufgrund der Tatsache, dass um 1985 eine gewisse Zahl von Patienten infolge Verabreichung
von Blut oder Blutprodukten mit dem Aids-Virus infiziert wurde, ist im Jahre 1993 durch
eine vom EDI eingesetzte Arbeitsgruppe "Blut und Aids" überprüft worden, ob in
diesem Bereich Schwachstellen bestehen und mit welchen Massnahmen diese allenfalls behoben
werden können. Es scheint der Arbeitsgruppe notwendig, das Bluttransfusionswesen neu zu
organisieren und einer einzigen Instanz unterzuordnen. Sie befürwortet diese Unterordnung
unter ein und dieselbe Instanz auch für alle übrigen Heilmittel. Die Mängel im Bereich
des Bluttransfusionswesens sollen mit dem vorliegenden Bundesbeschluss rasch behoben
werden. Es handelt sich dabei um eine punktuelle Übergangslösung. Der Bereich Blut und
Blutprodukte wird daneben im Rahmen der Erarbeitung einer künftigen
Bundes-Heilmittelgesetzgebung miteinzubeziehen und zu regeln sein.
Der Entwurf sieht vor, dass bestimmte Tätigkeiten mit Blut
und Blutprodukten unter Bewilligungspflicht gestellt werden. Die Erteilung der Bewilligung
wie auch die Kontrolle soll durch eine einzige Instanz erfolgen. Durch Verordnung soll
dafür das BAG eingesetzt werden.
Verhandlungen
SR |
12.06.1995 |
AB 1995, 546 |
NR |
28.09.1995 |
AB 1995, 1966 |
Der Ständerat stimmte dem Bundesbeschluss in der
Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme zu. Zuvor war er allen Änderungsvorschlägen seiner
Kommission gefolgt, denen sich auch die Bundesrätin nicht widersetzt hatte. Die
Veränderungen waren nicht von grosser Tragweite, umfassten aber doch "etliche
Verbesserungen und Präzisierungen", wie Kommissionssprecher Onken (S, TG) festhielt.
Dabei sei stets versucht worden die Anliegen der Kantone zu wahren.
Der Nationalrat begrüsste den Entwurf des
Bundesrates grundsätzlich und folgte in den meisten Details dem Ständerat. Eine
gewichtige Differenz wurde bei der Regelung der Transplantate geschaffen. Im Entwurf waren
Transplantationen nur in bezug auf den Infektionsschutz erfasst. Hier ging der Nationalrat
auf Antrag seiner Kommission weiter. Mit 61 gegen 46 Stimmen beschloss er, dass
Transplantate nur beim Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung der Spenderin oder des
Spenders entnommen werden dürfen. Umstritten war neben der Formulierung auch der
Zeitpunkt der Regelung. So wies Bundesrätin Dreifuss darauf hin, dass der Bundesrat im
Zusammenhang mit zwei ständerätlichen Motionen das Thema umfassender prüfe.
Unbestritten war die Aufnahme eines Verbotes, menschliche Transplantate gegen Entgelt in
den Verkehr zu bringen.
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