Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

13. Gesundheitspolitik

95.019 Kontrolle von Blut und Blutprodukten und Transplantaten. Bundesbeschluss
Contrôle du sang, des produits sanguins et des transplants. Arrêté fédéral

Botschaft: 01.03.1995 (BBl II, 985 / FF II, 945)

Ausgangslage

In der Schweiz sind die Kompetenzen bezüglich der Kontrolle von Blut und Blutprodukten zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt. Aufgrund der Tatsache, dass um 1985 eine gewisse Zahl von Patienten infolge Verabreichung von Blut oder Blutprodukten mit dem Aids-Virus infiziert wurde, ist im Jahre 1993 durch eine vom EDI eingesetzte Arbeitsgruppe "Blut und Aids" überprüft worden, ob in diesem Bereich Schwachstellen bestehen und mit welchen Massnahmen diese allenfalls behoben werden können. Es scheint der Arbeitsgruppe notwendig, das Bluttransfusionswesen neu zu organisieren und einer einzigen Instanz unterzuordnen. Sie befürwortet diese Unterordnung unter ein und dieselbe Instanz auch für alle übrigen Heilmittel. Die Mängel im Bereich des Bluttransfusionswesens sollen mit dem vorliegenden Bundesbeschluss rasch behoben werden. Es handelt sich dabei um eine punktuelle Übergangslösung. Der Bereich Blut und Blutprodukte wird daneben im Rahmen der Erarbeitung einer künftigen Bundes-Heilmittelgesetzgebung miteinzubeziehen und zu regeln sein.

Der Entwurf sieht vor, dass bestimmte Tätigkeiten mit Blut und Blutprodukten unter Bewilligungspflicht gestellt werden. Die Erteilung der Bewilligung wie auch die Kontrolle soll durch eine einzige Instanz erfolgen. Durch Verordnung soll dafür das BAG eingesetzt werden.

Verhandlungen

SR 12.06.1995 AB 1995, 546
NR 28.09.1995 AB 1995, 1966

Der Ständerat stimmte dem Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme zu. Zuvor war er allen Änderungsvorschlägen seiner Kommission gefolgt, denen sich auch die Bundesrätin nicht widersetzt hatte. Die Veränderungen waren nicht von grosser Tragweite, umfassten aber doch "etliche Verbesserungen und Präzisierungen", wie Kommissionssprecher Onken (S, TG) festhielt. Dabei sei stets versucht worden die Anliegen der Kantone zu wahren.

Der Nationalrat begrüsste den Entwurf des Bundesrates grundsätzlich und folgte in den meisten Details dem Ständerat. Eine gewichtige Differenz wurde bei der Regelung der Transplantate geschaffen. Im Entwurf waren Transplantationen nur in bezug auf den Infektionsschutz erfasst. Hier ging der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission weiter. Mit 61 gegen 46 Stimmen beschloss er, dass Transplantate nur beim Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung der Spenderin oder des Spenders entnommen werden dürfen. Umstritten war neben der Formulierung auch der Zeitpunkt der Regelung. So wies Bundesrätin Dreifuss darauf hin, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit zwei ständerätlichen Motionen das Thema umfassender prüfe. Unbestritten war die Aufnahme eines Verbotes, menschliche Transplantate gegen Entgelt in den Verkehr zu bringen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

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