Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

14. Bildung, Wissenschaft, Forschung

92.051 Forschungs- und Bildungsprogramme
der Europäischen Gemeinschaften 1993 - 1996
Programme de recherche et d'éducation
des Communautés européenne 1993 - 1996

Botschaft: 20.05.1992 (BBl III, 1421 / FF III, 1341)

Ausgangslage

Der Bundesrat beantragt für die Jahre 1993 und 1996 einen Verpflichtungskredit über 477 Millionen Franken, mit dem die integrale Beteiligung der Schweiz an den Forschungs- und Bildungsprogrammen der Europäischen Gemeinschaften finanziert werden soll. Der Bundesrat schlägt vor, dass das Parlament die Annahme der EWR-Vorlage mit der Annahme dieser Kreditvorlage verbindet.

Die Forschungs-Rahmenprogramme sind Grundlage und Instrument der Forschungs- und Technologieförderung der EG. Das dritte Rahmenprogramm setzt neben den Informations- und Kommunikationstechnologien neue Schwerpunkte vor allem auf Umweltforschung und Forschermobilität und umfasst 15 spezifische Programme in den heute wichtigsten Technologiebereichen. Die Ziele der EG-Bildungsprogramme sind vor allem die Mobilität von Jugendlichen, Studenten und Dozenten sowie Aus- und Weiterbildung in technologisch relevanten Bereichen.

Für die angestrebte Programmbeteiligung in den Jahren 1993 bis 1996 werden Mittel in der Höhe von 477 Millionen Franken benötigt, die jedoch bei einer erfolgreichen Programmbeteiligung schweizerischer Forscher, Firmen und Bildungsinstitutionen wieder in die Schweiz zurückfliessen.

Der Verpflichtungskredit teilt sich wie folgt auf:

Für die Beteiligungen an den EG-Forschungsprogrammen werden 100 Millionen Franken jährlich, insgesamt 400 Millionen Franken budgetiert.

Für die Beteiligungen an Bildungsprogrammen werden 57 Millionen Franken veranschlagt.

Um die erfolgreiche Beteiligung der Schweiz und damit den Rückfluss der schweizerischen Beträge sicherzustellen, sind flankierende Massnahmen im Inland geplant. Für diese sind 20 Millionen Franken vorgesehen.

Verhandlungen

SR 01.10.1992 AB 1992, 937
NR 18.12.1992 AB 1992, 2721

Beide Kammern stimmten dem vom Bundesrat verlangten Kredit zu. Der Nationalrat behandelte das Geschäft erst nach der Ablehnung des EWR, er nahm jedoch keine Änderungen vor. Einige Volksvertreter bestätigten, dass sich nach der Abstimmung vom 6. Dezember die Gewährung des Kredites noch mehr rechtfertige, denn dieser erlaube die Ausgrenzung der Schweiz zu relativieren, besonders für die Jugend und die Forschung. Der Bundesrat hat damit auch die Möglichkeit, in den bilateralen Verhandlungen den Zugang der Schweiz zu den EG-Programmen zu erwirken. Bundesrat Cotti wies jedoch darauf hin, dass die Resultate der Verhandlungen vom Willen der EG abhängen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

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