Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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14. Bildung, Wissenschaft,
Forschung
92.051 |
Forschungs- und
Bildungsprogramme |
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der Europäischen
Gemeinschaften 1993 - 1996 |
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Programme de recherche et
d'éducation |
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des Communautés européenne
1993 - 1996 |
Botschaft: 20.05.1992 (BBl III, 1421 / FF III, 1341)
Ausgangslage
Der Bundesrat beantragt für die Jahre 1993 und 1996 einen
Verpflichtungskredit über 477 Millionen Franken, mit dem die integrale Beteiligung der
Schweiz an den Forschungs- und Bildungsprogrammen der Europäischen Gemeinschaften
finanziert werden soll. Der Bundesrat schlägt vor, dass das Parlament die Annahme der
EWR-Vorlage mit der Annahme dieser Kreditvorlage verbindet.
Die Forschungs-Rahmenprogramme sind Grundlage und
Instrument der Forschungs- und Technologieförderung der EG. Das dritte Rahmenprogramm
setzt neben den Informations- und Kommunikationstechnologien neue Schwerpunkte vor allem
auf Umweltforschung und Forschermobilität und umfasst 15 spezifische Programme in den
heute wichtigsten Technologiebereichen. Die Ziele der EG-Bildungsprogramme sind vor allem
die Mobilität von Jugendlichen, Studenten und Dozenten sowie Aus- und Weiterbildung in
technologisch relevanten Bereichen.
Für die angestrebte Programmbeteiligung in den Jahren 1993
bis 1996 werden Mittel in der Höhe von 477 Millionen Franken benötigt, die jedoch bei
einer erfolgreichen Programmbeteiligung schweizerischer Forscher, Firmen und
Bildungsinstitutionen wieder in die Schweiz zurückfliessen.
Der Verpflichtungskredit teilt sich wie folgt auf:
Für die Beteiligungen an den EG-Forschungsprogrammen
werden 100 Millionen Franken jährlich, insgesamt 400 Millionen Franken budgetiert.
Für die Beteiligungen an Bildungsprogrammen werden 57
Millionen Franken veranschlagt.
Um die erfolgreiche Beteiligung der Schweiz und damit den
Rückfluss der schweizerischen Beträge sicherzustellen, sind flankierende Massnahmen im
Inland geplant. Für diese sind 20 Millionen Franken vorgesehen.
Verhandlungen
SR |
01.10.1992 |
AB 1992, 937 |
NR |
18.12.1992 |
AB 1992, 2721 |
Beide Kammern stimmten dem vom Bundesrat verlangten Kredit
zu. Der Nationalrat behandelte das Geschäft erst nach der Ablehnung des EWR, er
nahm jedoch keine Änderungen vor. Einige Volksvertreter bestätigten, dass sich nach der
Abstimmung vom 6. Dezember die Gewährung des Kredites noch mehr rechtfertige, denn dieser
erlaube die Ausgrenzung der Schweiz zu relativieren, besonders für die Jugend und die
Forschung. Der Bundesrat hat damit auch die Möglichkeit, in den bilateralen Verhandlungen
den Zugang der Schweiz zu den EG-Programmen zu erwirken. Bundesrat Cotti wies jedoch
darauf hin, dass die Resultate der Verhandlungen vom Willen der EG abhängen.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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