Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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14. Bildung, Wissenschaft,
Forschung
94.060 |
EUMETSAT. Übereinkommen.
Änderung |
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EUMETSAT. Convention.
Modification |
Botschaft: 22.06.1994 (BBl III, 1353 / FF III, 1337)
Ausgangslage
Die Revision klärt und ergänzt das Gründungsabkommen in
vier wesentlichen Punkten:
In Artikel 2 wird neben der primären Aufgabe der
operationellen Wetterüberwachung aus dem Weltraum nun als sekundäres Ziel explizit ein
Beitrag zur operationellen Überwachung des Klimas und des "Global Change"
erwähnt.
In Artikel 2 wird zudem die Unterscheidung zwischen einem
Allgemeinen Budget, zwischen obligatorischen und fakultativen Programmen sowie
Aktivitäten zu Lasten Dritter eingeführt.
Artikel 10 unterstreicht das Solidaritätsprinzip, indem
für die Kernaktivitäten jährliche Mitgliederbeiträge proportional zum
Bruttosozialprodukt eingeführt werden.
Artikel 5.2c schmälert die erforderliche Mehrheit bei der
jährlichen Bewilligung der Finanzmittel für das Allgemeine Budget und die
obligatorischen Programme.
Verhandlungen
NR |
14.12.1994 |
AB 1994, 2377 |
SR |
14.03.1995 |
AB 1995, 297 |
Der Nationalrat stimmte der Änderung mit 119:1
Stimmen zu, der Ständerat mit 25:0 Stimmen.
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