Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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14. Bildung, Wissenschaft,
Forschung
94.102 |
Förderung der Wissenschaft in den Jahren
1996 - 1999. Kredit |
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Aide en matière de science dans les
années 1996 - 1999. Crédit |
Botschaft: 28.11.1994 (BBl 1995 I, 845 / FF 1995 I, 821)
Ausgangslage
Mit der, erstmals sowohl die Forschungs- als auch die
Hochschulförderung betreffende Vorlage werden die entsprechenden Kredite für die Jahre
1996 - 1999 beantragt.
Hochschulförderung
Das Hochschulförderungsgesetz (HFG) unterscheidet auf
Dauer bestimmte ordentliche Beiträge (Grund- und Investitionsbeiträge) und zeitlich
begrenzt verwendbare ausserordentliche Beiträge für dringliche hochschulpolitische
Bedürfnisse (Sondermassnahmen). Aufgrund der Teilrevision des HFG, die zusammen mit den
Kreditanträgen zum Entscheid unterbreitet wird, soll die Investitionshilfe ab 1996
zweigeteilt werden: Aus hochschulpolitischen und arbeitsökonomischen Erwägungen möchte
der Bundesrat für die Unterstützung der Klinikbauten der Humanmedizin jährlich einmal
auszuzahlende Pauschalbeiträge einführen, während für alle anderen
beitragsberechtigten Hochschulinvestitionsarten die herkömmlichen von Fall zu Fall
gewährten Investitionsbeiträge beibehalten bleiben.
Der Bundesrat beantragt, die neunte Beitragsperiode nach
dem HFG wie die achte wiederum auf vier Jahre festzusetzen und demnach die erforderlichen
Kredite für die Jahre 1996 bis 1999 zu bewilligen.
Der Zahlungsrahmen der Grundbeiträge soll für diesen
Zeitabschnitt höchstens 1'656 Mio. Franken betragen. Für die gesamte Investitionshilfe
können im Zeitraum 1996 - 1999 340 Mio. Franken bereitgestellt werden.
Wie bereits 1991 wird in dieser Vorlage erneut die
Bewilligung von Krediten für ausserordentliche Beiträge vorgeschlagen.
Gestützt auf den bis 1999 geltenden Bundesbeschluss vom
30.1.1992 über die Sondermassnahmen zur Förderung des akademischen Nachwuchses wird eine
Verpflichtungskredit von 69,5 Mio. Franken für die Jahre 1996 bis 1999 beantragt.
Die dank der Sondermassnahmen zur Förderung der
universitären Weiterbildung seit 1990 an allen Hochschulen errichteten
Weiterbildungsstellen haben sich bewährt. Die weitere Finanzierung der Personal- und
Sachmittelkosten dieser Stellen durch den Bund ist im Hinblick auf die volle Übernahme
durch die Hochschulträger degressiv zu gestalten.
Insgesamt belaufen sich die Kreditbegehren (Zahlungsrahmen
und Verpflichtungskredite) in der Hochschulförderung auf 2'077,0 Mio. Franken.
Forschungsförderung
Insgesamt belaufen sich die Kreditbegehren (Zahlungsrahmen
und Verpflichtungskredite) der Vorlage für die Forschungsförderung auf 1'833,3 Mio.
Franken. Hauptgegenstand bildet hierbei der Zahlungsrahmen für die Institutionen der
Forschungsförderung (1'359,0 Mio. Franken), wovon allein für den Schweizerischen
Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung 1'280,3 Mio. Franken
vorgesehen sind.
Direkte Beiträge an Forschungsstätten und
wissenschaftliche Hilfsdienste sowie Forschungsvorhaben nach Artikel 16 Forschungsgesetz
sollen wie bisher an der Forschungszentrum für Elektronik und Mikrotechnik und die
Schweizerische Stiftung für Mikrotechnische Forschung in Neuenburg mit 82,5 Mio. Franken
und an die Krebs- sowie die Aidsforschung mit 80,8 Mio. Franken gehen.
Für gezielte Sonderförderungsbereiche sieht der Bundesrat
die Weiterführung der Schwerpunktsprogramme Umwelt, Biotechnologie, Informatik, Optik und
Materialforschung sowie neu das sozialwissenschaftliche Programm "Zukunft
Schweiz" und jene für Mikro- und Nanosystemtechnik vor. Für die vom Schweizerischen
Nationalfonds betreuten Programme sind insgesamt 123 Mio. Franken vorgesehen, für die im
ETH-Bereich betreuten Programme (Minast, Optik, Materialforschung) 110 Mio. Franken. Für
die Beteiligung an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen
und technischen Forschung (COST) wird ein Verpflichtungskredit von 34 Mio. Franken
beantragt.
Um die Verfahren und Abläufe im Wissenschaftsbereich zu
vereinfachen und es zu beschleunigen, werden geringfügige Änderungen des
Forschungsgesetzes vorgeschlagen.
Gesamthaft betragen die in dieser Vorlage unterbreiteten
Kreditbeschlüsse 3'910,3 Mio. Franken.
Verhandlungen
NR |
23.03.1995 |
AB 1995, 859 |
SR |
08.06.1995 |
AB 1995, 497 |
NR |
20.06.1995 |
AB 1995, 1389 |
NR / SR |
23.06.1995 |
Schlussabstimmung Bundesbeschluss
über Sondermassnahmen zur Förderung des akademischen Nachwuchses (156:21 / 39:0)
Schlussabstimmung Bundesbeschluss über Sondermassnahmen zugunsten der universitären
Weiterbildung (160:18 / 40:0)
Schlussabstimmung Bundesgesetz über die Hochschulförderung (160:14 / 39:0)
Schlussabstimmung Bundesgesetz über die Forschung (164:14 / 40:0) |
Im Nationalrat blieb der Grossteil der knapp vier
Milliarden Franken zur Förderung der Hochschulen und der Forschung in den Jahren 1996 bis
1999 unbestritten. Zu reden gaben aber die Schwerpunktprogramme (SPP). Die Diskrepanz
zwischen den Zielen und den finanziellen Mitteln sei jedoch enorm, stellte
Kommissionspräsidentin Haering Binder (S, ZH) fest. Die Forscher hatten für die
Schwerpunktprogramme 405 Millionen Franken beantragt, der Bundesrat kürzte die Kredite
auf 233 Millionen Franken. Im Namen einer Kommissionsminderheit wollte Fehr (V, ZH) dem
Nationalrat schmackhaft machen auf das Schwerpunktprogramm "Zukunft Schweiz " zu
verzichten. Die Mehrheit des Rates war sich jedoch einig, dass das Programm "Zukunft
Schweiz" nötig sei, um endlich den Nachholbedarf der Geistes- und
Sozialwissenschaften zu decken. Mit 107 gegen 35 Stimmen sprach sich der Rat gegen den
Verzicht auf dieses SPP aus. Mit 90 gegen 53 Stimmen lehnte der Rat auch den Antrag einer
Kommissionsminderheit ab, die den SPP Umwelt und "Zukunft Schweiz" Kredite
speziell zusichern wollte.
Mit Stichentscheid von Ratspräsident Frey (R, NE) stockte
der Nationalrat den Kredit für die vier vom Nationalfonds betreuten Programme von 123 auf
149 Millionen auf.
Unbestritten blieb die Erhöhung der Kredite für die vom
ETH-Rat betreuten Schwerpunktprogramme von 110 auf 146 Millionen Franken. Darunter fällt
das neue SPP Mikro- und Nanosystemtechnik (Minast), das ein wichtiger Teil der
wirtschaftlichen Revitalisierung ist, wie Kommissionspräsident Scheurer (L, NE) betonte.
Ohne grössere Diskussionen genehmigte der Nationalrat rund
2 Milliarden Franken für die Hochschulförderung, 1,3 Milliarden Franken für die
Forschungsförderung des Nationalfonds sowie verschiedene Spezialkredite.
Auch im Ständerat waren die Gelder für die
Schwerpunktprogramme der einzige umstrittene Punkt. Schmid (C, AI) meinte, dass diese
Programme zu Beginn der 90er Jahre in einer Zeit der finanzpolitischen Euphorie
beschlossen worden sind und appellierte an den Rat, sich an den einzigen finanzpolitischen
Grundsatz zu halten, nie über die Anträge des Bundesrates hinauszugehen. Auf diesem
Prinzip beharrten auch Seiler (V, SH), Uhlmann (V, TG) und Loretan (R, AG). Bundesrätin
Dreifuss bekräftigte, die Kürzungen bei den Schwerpunktprogrammen seien zwar
schmerzlich, aber angesichts der Schulden des Bundes unumgänglich.
Die Mehrheit der von Iten (R, ZG) präsidierten Kommission
war jedoch anderer Meinung. Mit der Kreditaufstockung würden nur übermässige Kürzungen
des Bundesrates korrigiert werden. Onken (S, TG) sagte, es gebe keinen Grund, einen
zerstörerischen Hieb gegen diese Programme zu führen und bereits getätigte
Investitionen wieder zunichte zu machen. Die Schwerpunktprogramme seien auf die Interessen
der Wirtschaft ausgerichtet und hätten innovative Kooperationen ermöglicht. Iten
betonte, die Kommission lege sehr viel Wert auf das sozialwissenschaftliche Programm
"Zukunft Schweiz". Der Rat stimmte der Aufstockung der Kredite für die
Schwerpunktprogramme deutlich zu.
Ohne Diskussion und einstimmig genehmigte auch der
Ständerat die Kredite für die Hochschulförderung und für die Forschung.
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