Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

15. Kultur

95.018 Erhaltung der rätoromanischen und italienischen Kultur. Finanzhilfen
Promotion de la culture romanche et italienne. Subventions

Botschaft: 01.03.1995 (BBl II, 1241 / FF II, 1185)

Ausgangslage

Gemäss Bundesgesetz vom 24.6.1983 über Beiträge an die Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache erhalten die Kantone Graubünden und Tessin einen jährlichen Bundesbeitrag von 3'750'000 bzw. 2'500'000 Franken zur Förderung ihrer Kultur und Sprache. Aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung 1990, die einen drastischen Schwund des Rätoromanischen aufzeigen, hat der Kanton Graubünden mit einer Eingabe den Bund um eine Verstärkung der Bundeshilfe zur Durchführung von Sofortmassnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprache ersucht.

Angesichts der sprachlichen Entwicklung im Kanton Graubünden ist eine Revision des Beitragsgesetzes als Voraussetzung für eine Verstärkung der Bundeshilfe an den Kanton Graubünden angezeigt. Ziel der Revision ist die Erhöhung der Bundesbeiträge zugunsten des Rätoromanischen, die ein verstärktes sprachpolitisches Engagement des Kantons und dessen Gemeinden sowie der mitwirkenden Organisationen ermöglichen soll.

Verhandlungen

SR 19.06.1995 AB 1995, 669
NR 28.09.1995 AB 1995, 1963
SR / NR 06.10.1995 Schlussabstimmung (44:0 / 160:10)

Der Ständerat und der Nationalrat stimmten der Vorlage zu.

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