Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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15. Kultur
95.018 |
Erhaltung der rätoromanischen
und italienischen Kultur. Finanzhilfen |
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Promotion de la culture
romanche et italienne. Subventions |
Botschaft: 01.03.1995 (BBl II, 1241 / FF II, 1185)
Ausgangslage
Gemäss Bundesgesetz vom 24.6.1983 über Beiträge an die
Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung ihrer Kultur und Sprache erhalten die
Kantone Graubünden und Tessin einen jährlichen Bundesbeitrag von 3'750'000 bzw.
2'500'000 Franken zur Förderung ihrer Kultur und Sprache. Aufgrund der Ergebnisse der
Volkszählung 1990, die einen drastischen Schwund des Rätoromanischen aufzeigen, hat der
Kanton Graubünden mit einer Eingabe den Bund um eine Verstärkung der Bundeshilfe zur
Durchführung von Sofortmassnahmen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen
Sprache ersucht.
Angesichts der sprachlichen Entwicklung im Kanton
Graubünden ist eine Revision des Beitragsgesetzes als Voraussetzung für eine
Verstärkung der Bundeshilfe an den Kanton Graubünden angezeigt. Ziel der Revision ist
die Erhöhung der Bundesbeiträge zugunsten des Rätoromanischen, die ein verstärktes
sprachpolitisches Engagement des Kantons und dessen Gemeinden sowie der mitwirkenden
Organisationen ermöglichen soll.
Verhandlungen
SR |
19.06.1995 |
AB 1995, 669 |
NR |
28.09.1995 |
AB 1995, 1963 |
SR / NR |
06.10.1995 |
Schlussabstimmung (44:0 / 160:10) |
Der Ständerat und der Nationalrat stimmten
der Vorlage zu.
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