Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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15. Kultur
95.030 |
Schutz des archäologischen
Erbes. Konvention |
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Protection du patrimoine
achéologique. Convention |
Botschaft: 26.04.1995 (BBl III, 445 / FF III, 441)
Ausgangslage
Die revidierte Europäische Konvention vom 16. Januar 1992
zum Schutz des archäologischen Erbes und die Konvention vom 3. Oktober 1985 zum Schutz
des baugeschichtlichen Erbes in Europa stellen die wichtigsten Erlasse des Europarates
für die Konservierung und den Schutz der historischen Baudenkmäler, Stätten, Baugruppen
und der archäologischen Fundorte dar. Sie berücksichtigen die neuen wissenschaftlichen
Forschungsergebnisse und Technologien und legen grosses Gewicht auf die Information der
Öffentlichkeit und den zwischenstaatlichen Wissensaustausch. Beide Übereinkommen
entsprechen der Politik, welche die Schweiz in diesem Bereich verfolgt. Sie ziehen keine
neuen finanziellen Verpflichtungen für den Bund oder die Kantone nach sich.
Verhandlungen
SR |
19.09.1995 |
AB 1995, 824 |
Der Ständerat stimmte beiden Bundesbeschlüssen
diskussionslos zu.
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