Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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16. Medien und Kommunikation
94.036 |
Postverkehrsgesetz. Änderung
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Loi sur le service des postes.
Modification |
Botschaft: 20.04.1994 (BBl II, 873 / FF II, 853)
Ausgangslage
Aufgrund der vom Nationalrat am 3. März 1992 als Postulat
überwiesenen Motion Cottier wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe EVED/EFD
beauftragt, Art, Umfang und Notwendigkeit der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) der
PTT-Betriebe zu prüfen.
Die von den PTT-Betrieben erbrachten GWL sind wegen der
betriebswirtschaftlich problematischen Mischrechnung zwischen Post und Telecom, aber auch
zwischen einzelnen Dienstleitungen, zu einer untragbaren Last geworden.
In ihrem Schlussbericht schlägt die Arbeitsgruppe EVED/EFD
für den Zeitungs- und Zeitschriftentransport das sogenannte "Drittelsmodell mit
Opfersymmetrie" vor. Demnach haben die PTT-Betriebe durch Rationalisierungsmassnahmen
und die Rückgewinnung von Verkehr das Defizit von 269 Millionen Franken um 90 Millionen
Franken zu reduzieren. Einen weiteren Drittel erbringen die Verleger über eine Erhöhung
der Transporttaxen. Der verbleibende Rest, das heisst 90 Millionen Franken, ist als
eigentliche GWL zu betrachten, welche vom Bund abgegolten werden. Beim erwähnten
Tarifmodell steht das Tarifkriterium "Erscheinungshäufigkeit" im Vordergrund.
Es wird ergänzt durch die Kriterien Gewicht, Auflage, Format und Textanteil. Die Taxen
nehmen mit zunehmender Erscheinungshäufigkeit ab.
Verhandlungen
NR |
15.12.1994 |
AB 1994, 2408 |
SR |
22.03.1995 |
AB 1995, 394 |
NR/SR |
24.03.1995 |
Schlussabstimmungen (141:15 / 42:2) |
Der Nationalrat stimmte dem revidierten
Postverkehrsgesetz mit 103 zu 22 Stimmen zu. Ein Rückweisungsantrag Luzi Stamm (R, AG)
war zuvor abgelehnt worden.
Hollenstein (G, SG) unterlag mit ihrem Minderheitsantrag,
auch Publikationen gemeinnütziger Institutionen seien verbilligt zu transportieren, knapp
mit 75 zu 73 Stimmen. Einen Antrag Baumbergers (C, ZH), der zusätzlich noch die
Publikationen der im Parlament vertretenen Parteien vergünstigt haben wollte, wurde
ebenfalls abgelehnt. Vollmer (S, BE) verlangte in seinem Antrag, dass die Taxverbilligung
nur gewährt werden sollte, wenn die Zeitung neben Kriterien wie Auflage,
Erscheinungshäufigkeit und Gewicht bestimmte publizistische Anforderungen erfüllt. Mit
98 zu 50 Stimmen lehnten der Rat jedoch den Antrag ab. Wick (C, BS) blieb mit seinem
Antrag nur Zeitungen mit einer Auflage bis zu 40000 Exemplaren von der Verbilligung
profitieren zu lassen ebenfalls erfolglos. Der Nationalrat stimmte hingegen einem Antrag
Seiler (V, BE) zu, der ganz allgemein die Taxverbilligung der abonnierten Regional- und
Lokalpresse sowie Zeitschriften zubilligen wollte. Der Nationalrat weigerte sich, den
Bundesbeitrag im Gesetz auf maximal 90 Mio. Franken festzulegen. Der Bund soll nach dem
Willen des Rates seinen Beitrag nach Massgabe der ungedeckten Kosten jährlich festlegen.
Ein diesbezüglicher Minderheitsantrag Fischer (R, AG) wurde mit 89 zu 60 Stimmen
angenommen.
Der Ständerat stimmte der Änderung des
Postverkehrsgesetzes mit 30 : 0 Stimmen zu. Die Vorlage war unbestritten. Verschiedene
Votanten brachten Vorbehalte an. Büttiker (R, SO) stellte fest, dass das Drittelsmodell
faktisch bereits überholt sei. Danioth (C, UR) befürchtete eine Bevorzugung der grossen
Titel und legte eine Wort für die gemeinnützigen Institutionen ein. Schiesser (R, GL)
sprach von "ruinösen Tarifaufschlägen" bei kleineren Zeitungen. Bundesrat Ogi
bezeichnete die Lösung des Problems als dringend. Der Bundesrat werde die Reduktion der
nutzniessenden Titel sehr sorgfältig prüfen. Vorzugstaxen für gemeinnützige
Organisationen kämen aber nicht in Frage. In der Detailberatung schloss sich der
Ständerat den Beschlüssen des Nationalrates an.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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